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Hermann-Josef Scharf
CDU
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Frage von Friedel A. •

Frage an Hermann-Josef Scharf von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Alt,

ihre Frangen beantworte ich wie folgt:

Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?

Seit 1992 bin ich Geschäftsführer der Lebenshilfe für geistig Behinderte im Kreis St. Wendel und seit 2001 Mitglied des Saarländischen Landtages.

In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind sie tätig?

Neben meiner Tätigkeit im Landtag des Saarlandes bin ich Geschäftsführer der Lebenshilfe für geistig Behinderte im Kreis St. Wendel.

Ehrenamtlich bin ich Mitglied der Verbandsversammlung der Talsperre Nonnmeiler, Mitlgied des Stiftungsrates Stiftung Hofgut Imsbach, stellvertr. Vorsitzender des AUfsichtsrates der Wendelinushof gGmbH bzw. der St. Wendeler Landfleisch gGmbH, stellvertr. Vorsitzender der Stiftung Lebensabend, Mitglied des Aufsichtsrates der WZB (Werkstattzentrum für Behinderte), Mitglied des Pfarrgemeinderates der Pfarrei St. Stephanus Oberthal, und Mitglied des Vorstandes des Jochen-Rausch-Zentrums.

Darüberhinaus bin ich Mitglied des Ortsrates von Oberthal, Ortsvorsteher von Oberthal, Mitglied des Gemeinderates Oberthal und Mitglied des Kreistages St. Wendel.

Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?

Meinen Beruf als Geschäftsführer der Lebenshilfe werde ich weiterhin ausüben. Seit ich 2001 in den Saarländischen Landtag eingezogen bin, habe ich meine Stelle als Geschäftsführer der Lebenhilfe um 50% reduziert und natürlich auch mein Gehalt.

Mit mir gemeinsam wird die Lebenshilfe von einem gleichberechtigten Geschäftsführer geleitet, mit dem ich mir die Aufgaben teile. Dieses Modell hat sich in den vergangenen Jahren mehr als bewährt. Außerdem erachte ich es als sinnvoll, neben der Abgeordnetentätigkeit ein weiteres berufliches Standbein zu haben.

Bei Einzug in den Deutschen Bundestag werde ich natürlich mein Landtagsmandat abgeben.

Werden Sie als Bundestagsabgeordenter zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

Wenn ich in dem 16. Deutschen Bundestag angehören sollte, werde ich mich für eine möglichst transparente Regelung der Verhaltensregeln einsetzen.

Sowohl den Anliegen der Bürgerinnen und Büger als Steuerzahler, als auch denen der Abgeordneten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss darin in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden.

Herzliche Grüße

Ihr
Hermann Scharf

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