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Hermann Gröhe
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Frage von manfred d. •

Frage an Hermann Gröhe von manfred d. bezüglich Recht

das 3. sed-unrechtsbereinigungsgesetz ist seit 29.august in kraft.ich habe mir das betreffende gesetzblatt beschafft. Leider gibt es noch unklarheiten. 1. wird die sed-opfer-rente mit sozialabgaben wie krankenkassenbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag und steuern belastet. ?
2. wohin kann man sich wenden, wenn die örtlichen behörden untätig bleiben, weil kein personal zur bearbeitung verfügbar ist ?
mit dank im voraus grüßt sie freundlich manfred dietrich

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre Email, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Zu Ihren Fragen:

1. Entschädigungsleistungen nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG), in Ihrem Fall die besondere Zuwendung für Haftopfer gemäß § 17 a StrRehaG, bleiben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens unberücksichtigt; auch bei einkommensabhängigen Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Wohngeld) werden sie nicht als Einkommen angerechnet. Die Leistung ist somit steuerfrei. Desweiteren wird die sogenannte „SED-Opferrente“ nicht mit Krankenkassen- bzw. Pflegeversicherungsbeiträgen belastet, da sie nach dem Willen des Gesetzgebers gerade keine Rente im eigentlichen Sinne ist, sondern vielmehr eine Rehabilitationsleistung in Form einer besonderen Zuwendung.

2. Ihren Antrag können Sie in Baden-Württemberg bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten stellen. Für die Stadt Freiburg ist das Amt für öffentliche Ordnung (Basler Straße 2, 79100 Freiburg) zuständig. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Antrag dort ordnungsgemäß bearbeitet wird. Das Amt für öffentliche Ordnung hat mir eine Ansprechpartnerin genannt, deren Telefonnummer mir vorliegt. Sollten Sie hieran interessiert sein, darf ich Sie bitten, mir eine kurze Email an hermann.groehe@bundestag.de zu senden, ich gebe Ihnen die Kontaktdaten gerne in einer persönlichen Email weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

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