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Frage von Roland R. •

Frage an Hermann Gröhe von Roland R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gröhe,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zum Verbot sog. Killerspiele.

Sie gehen auf die notwendige Abwägung zwischen den Rechtsgütern der allgemeinen Handlungsfreiheit und dem Kinder- und Jugendschutz ein. Dabei kommen Sie zu dem Schluß, daß "Killerspiele" eine so schwere Beeinträchtigung des Jugendschutzes darstellen, daß neben anderen Maßnahmen nur ein erwachsene Menschen betreffendes Verbot von "Killerspielen" dem Interesse des Jugendschutzes gerecht wird. (Obwohl Sie selbst davon ausgehen, daß ein Verbot mit Leichtigkeit unterlaufen würde, z. B. durch Raubkopien und Verbreitung durch das Internet. Fraglich ist also, ob ein Verbot überhaupt eine geeignete Maßnahme zur Wahrung des Jugendschutzes sein kann.)

Aus aktuellem Anlaß komme ich auf die Verbotsdiskussion zurück: Gestern lieferte sich ein Sportschütze eine Schießerei mit der Polizei, nachdem er seine Tochter als Geisel genommen hatte. Zwei Polizeibeamte wurden verletzt; einer davon schwer. Die Geisel blieb Gott sei Dank unverletzt. Der Täter, der als psychisch labiler, vereinsamter Mensch beschrieben wird, erschoß sich selbst. So wenig konkret diese Beschreibung ist, so auffällig ist, daß man diese Attribute auch den Tätern von Erfurt und Emsdetten beilegen kann.

Ich vermisse nun aus der Politik eine mit gleicher Konsequenz wie bei der "Killerspiele" - Diskussion vorgetragene Forderung nach dem Verbot des Sportschützentums mit scharfen Waffen. (Es gibt genug Alternativen zu Sport mit scharfen Waffen. Wenn man schon schießen möchte, warum nicht mit Luftpistolen? Nein, es muß 9x19 sein... Stichwort: IPSC Deutschland.)

Wäre es für Sie als Neusser nicht eine gute Gelegenheit, mit einer entsprechenden Forderung nach einem Verbot von Schießsport mit scharfen Waffen deutlich zu machen, daß das Interesse des Lebensschutzes ganz selbverständlich vorrangig ist gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit von Sportschützen?

Mit freundlichen Grüßen
Roland Raudies

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Sehr geehrter Herr Raudies,

vielen Dank für Ihre weitere Email über abgeordnetenwatch, in der Sie anregen, ein Verbot des Sportschützentums mit scharfen Waffen politisch zu prüfen.

Zu dem von Ihnen angeführten Beispiel sind mir auch nur die wenigen Angaben bekannt, die Sie nennen. Aufgrund dieser spärlichen Informationen lässt sich meiner Meinung nach keine Einschätzung bzw. Bewertung des Falles oder des Täters oder der (persönlichen) Hintergründe der Tat abgeben.

Selbstverständlich ist es Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass über entsprechende Gesetze Leib und Leben eines jeden Menschen so gut wie nur möglich geschützt werden. Dass es einen absoluten Schutz nicht geben kann, ist dabei leider auch wahr.

Bereits vor dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt im April 2002 wurde eine Verschärfung des deutschen Waffenrechts beschlossen und später aufgrund der Geschehnisse noch ergänzt. Wir haben daher meiner Meinung nach im internationalen Vergleich ein relativ strenges Waffenrecht in Deutschland. Für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition müssen immer grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielen vor allem die persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde sowie ein besonderes persönliches Bedürfnis der jeweiligen Einzelperson eine tragende Rolle. Sportschützen sowie so genannte Brauchtumsschützen unterliegen hierbei zusätzlich der verantwortungsbewussten Kontrolle der Vereine und ihrer Verbände. Gefährlich ist meiner Meinung nach nicht der – streng geregelte – legale, sondern eher der illegale Schusswaffenbesitz und –erwerb, der aber mit dem von Ihnen geforderten Verbot in keinem Zusammenhang steht.

Was die Verbotsdebatte für „Killerspiele“ angeht, so habe ich immer auch darauf hingewiesen, dass sich eine öffentlichkeitswirksame schnelle Lösung verbietet, und dass vielmehr eine ausgewogene, die Vielschichtigkeit des Problems berücksichtigende Lösung notwendig ist, wobei hier sicherlich die Fachleute sämtliche Aspekte, die zu einem besseren Schutz der Jugendlichen führen, prüfen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

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