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Hermann Gröhe
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Frage von Peter A. •

Frage an Hermann Gröhe von Peter A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gröhe

Sie haben dem Gesetz "Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus - Elektrizitätsnetze - " in der 237.Sitzung des Bundestages, am 25.04.2013 zugestimmt! Dort wird gesetzlich mit der Höchstspannungs-Gleichstrom Übertragungs Leitung der Netzverknüpfungspunkt Meerbusch-Osterath mit Nebenanlage sic Doppelkonverter festgelegt. Ihr MdB Kollege Ansgar Heveling hat sich der Stimme enthalten und eine persönliche Erklärung dazu abgegeben.
Sind Ihnen die Bewohner mit dem Problem einer industriellen Großanlage 100 x 200 m 20-30 m hoch in Meerbusch-Osterath egal? Haben Sie unseren bisherigen widerspruchslosen Beitrag zur Energiewende durch das neue 380 kV Umspannwerk und die neuen großen 380 kV Strommasten aus dem EnLAG Maßnahmen gesehen?
Wo stehen Sie eigentlich in der Frage des geplanten Doppelkonverters ganz nahe der Wohnbebauung in Meerbusch-Osterath auf landwirtschaftlicher Nutzfläche im Naherholungsgebiet mit den von Ihnen verabschiedeten Gesetz?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Ascher

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ascher,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage vom 10. Mai dieses Jahres, die mich über die Seite www.abgeordnetenwatch.de erreicht hat und in der es um mein Abstimmungsverhalten anlässlich der Bundestagsabstimmung zum Gesetz „Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus - Elektrizitätsnetze“ ging. Selbstverständlich sind mir die Belange der Bevölkerung in Meerbusch-Osterath nicht egal! Wiederholt habe ich mit dem Kollegen Ansgar Heveling aber auch mit Landes- und Kommunalpolitikern aus Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss über das Thema Netzverknüpfungspunkt/Doppelkonverter gesprochen und auch den - überaus sachorientierten - Bürgerprotest zur Kenntnis genommen. Und natürlich weiß ich auch, dass Meerbusch durch das Umspannwerk und die geplanten neuen Strommasten für die 380kV-Leitung bereits einen nicht unbeachtlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leistet. Erlauben Sie mir aber den Hinweis, dass auch andere Teile des Rhein-Kreises Neuss - diese zum Teil schon seit Jahrzehnten und in ungleich einschneidender Weise - durch den Braunkohletagebau und die Braunkohleverstromung erhebliche Belastungen für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung und damit für die Grundlage unseres gemeinsamen Wohlstandes hinnehmen. Der von einer überwältigenden Mehrheit in unserem Land gewünschte Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wie die Verfolgung ehrgeiziger Klimaschutzziele zum Wohle von uns allen und kommenden Generationen führen nun zu einem Umbau der Stromerzeugung wie der Stromnetze, die in der Tat mit nicht unerheblichen Belastungen bestimmter besonders betroffener Regionen verbunden sind. Dabei hat die betroffene Bevölkerung einen Anspruch auf bestmögliche Abwägung und Wahrung ihrer berechtigten Interessen. Dazu gehört auch eine umfassende und rechtzeitige Information. Soweit es nun um die Planungen für den Netzverknüpfungspunkt/Doppelkonverter in Meerbusch-Osterath geht, kann ich die, auch vom Kollegen Ansgar Heveling wiederholt formulierte Verärgerung über die Informationspolitik des Netzbetreibers durchaus nachvollziehen. Auch lehne ich die Errichtung einer derartigen Anlage in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung ab. Daher war es für mich sehr wichtig, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Antrag der Fraktion von CDU/CSU und FDP vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Beschlussempfehlung an das Plenum u.a. formuliert wurde: „Bei neu zu errichtenden Netzverknüpfungspunkten sind die geografischen Ortsangaben naturgemäß als Suchraum zu verstehen. Die verbindliche Festlegung von Netzverknüpfungspunkten bedeutet hingegen noch keine verbindliche Vorgabe für den konkreten Standort von neu zu errichtenden notwendigen Anlagen (z.B. Konverter). Der Standort von Nebenanlagen kann auch mehrere Kilometer von dem verbindlichen Netzverknüpfungspunkt entfernt gelegen sein und z.B. über eine Stichleitung mit dem benannten Netzverknüpfungspunkt verbunden werden. Die Entscheidung über einen geeigneten und verträglichen Standort von notwendigen Anlagen einschließlich der Alternativprüfung erfolgt erst in den nachfolgenden Planungsschritten in den dafür vorgesehenen Verfahren. Hierbei gibt es keine starre Begrenzung der Standortsuche. Sie hat sich unter anderem an der technischen Machbarkeit, der Raum- und Umweltverträglichkeit wie der Wirtschaftlichkeit zu orientieren. Im Rahmen der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren kann sich auch die Öffentlichkeit über die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten in die Suche nach einem geeigneten Standort und die Alternativenprüfung einbringen.“

Auch diese klare Feststellung des federführenden Bundestagsausschusses hat es mir möglich gemacht, als Politiker aus dem Rhein-Kreis Neuss für das Gesetz zu stimmen. Dabei akzeptiere ich selbstverständlich das abweichende Stimmverhalten des Kollegen Ansgar Heveling, der als direkt gewählter Abgeordneter u.a. von Meerbusch mit seinem Abstimmungsverhalten deutlich gemacht hat, dass er sich auch im weiteren Verfahren vorrangig und in ganz besonderer Weise als Sachwalter der Interessen der Menschen u.a. in Meerbusch-Osterath versteht. Bei seinem Einsatz um eine auch für Sie akzeptable Lösung werde ich ihn nach Kräften unterstützen. Zugleich bitte ich um Ihr Verständnis dafür, dass ich meinerseits mit meinem Abstimmungsverhalten nicht zur Ablehnung eines Gesetzes beitragen wollte, dessen Annahme insgesamt zur Umsetzung der Energiewende erforderlich ist. Dabei verhehle ich nicht, dass mir diese Entscheidung durchaus schwergefallen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

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