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Heribert Hirte
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Frage von Rudolf G. •

Frage an Heribert Hirte von Rudolf G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hirte,

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagt, momentan könne niemand sagen, wann der Sprungpunkt zu einer exponentiellen (https://de.wikipedia.org/wiki/Exponentieller_Prozess) Entwicklung der Coronainfektionen entstehe!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article214255322/Corona-Zweite-Welle-ist-da-Markus-Soeder-warnt-vor-Sprungpunkt.html

Das Infektionsgeschehen entwickelt sich über einen längeren Zeitraum bereits dynamisch, ohne dass wirksame Massnahmen, so wie sie nach dem Verlangen von Wissenschaftlern/Experten durchgeführt werden müssten, veranlasst würden, bzw. wieder abgeschaft werden sollen (wurden) wie z.b. der Testzwang für Urlaubsrückkehrer. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html

In Österreich beginnt bereits eine Klagewelle gegen potentiell Verantwortliche der Infektionswelle z.B. gegen den Ort Ischgl. https://www.n-tv.de/panorama/06-40-Ischgl-Infizierte-verklagen-Touristenort-auf-Schadenersatz--article21626512.html

Sehen Sie als Verantwortlicher im Rechtsausschuss eine Klagewelle auf das Gesundheitsministerium zu kommen bzw. direkt gegen dessen Chef Jens Spahn persönlich??
Wie würde sich eine Klagewelle auf das Ansehen der Merkelregierung bzw. der Regierungsparteien bei den Wählern auswirken?
Wie hoch schätzen Sie mögliche Schadenersatzforderungen zum jetzigen Zeitpunkt?
Sehen Sie auch den Gesundheitsausschuss gesamtschuldnerisch mithaftbar für nicht durchgeführte Massnahmen und deren Konsequenz der Masseninfektion von Mitbürgern, die er eigenständig (ohne Gesundheitsminister(ium)) hätte veranlassen (erzwingen) können?

Sehen Sie im Rechtsausschuss (auch Sie persönlich) generell dringenden Handlungsbedarf in dieser ungebremsten Gesundheitsapokalypse, falls ja mit welcher Zielsetzung?

Vielen Dank.
Rudi

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gröger,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf das dynamische Infektionsgeschehen der COVID-19-Pandemie hinweisen und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie anregen.

Die Entwicklung der COVID-10-Pandemie war in den Wellen und insbesondere in der sogenannten „zweiten Welle“ im Herbst und Winter 2020 in der Tat sehr dynamisch. Durch verschiedene Maßnahmen des Infektionsschutzes konnte das Infektionsgeschehen jedoch glücklicherweise eingedämmt werden. Neben den Maßnahmen insbesondere mit dem Ziel der Kontaktreduzierung hat die Impfkampagne entscheidend zur Reduktion der Infektionen beigetragen. Bei diesen Maßnahmen hat der Deutsche Bundestag und neben dem Gesundheitsausschuss insbesondere auch der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine zentrale Rolle gespielt.

Ich selbst hatte beispielsweise gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel, im November vergangenen Jahres auf eine Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes gedrängt, um eine andauernde solide Rechtsgrundlage zu gewähren (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-massnahmen-nun-bewegt-sich-auch-die-cdu-17032634.html).

Insofern sehe ich die Gefahr einer Klagewelle gegen einzelne Institutionen der Bundesrepublik wie Bundesregierung oder Bundestag nicht. Unabhängig von den rechtlichen Fragen beispielsweise rund um ein mögliches „legislatives Unterlassen“, sehe ich die für mögliche Klagen erforderliche Sachlage zudem nach derzeitigem Stand als nicht gegeben an.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte