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Heribert Hirte
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Frage von Ilona P. •

Frage an Heribert Hirte von Ilona P. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus

Guten Tag Herr Prof. Hirte,

das Arbeitsverbot durch die CoronaSchVO betrifft auch viele Stadtführer existenziell. Allein durch die Verlängerung des Kontaktverbots bis zum 03.05.2020 wurden bei uns die wenigen verbliebenen Buchungen für Mai und Juni abgesagt. Neubuchungen gibt es keine. Alle Kosten (Büro, Personal, Werbeverträge, u. a.) laufen weiter. Die mir am 29.03.2020 bewilligte NRW-Soforthilfe wurde bisher nicht ausgezahlt.

Stadtführungen finden in kleinen Gruppen statt (Gruppengröße 1- 15 Personen, in Ausnahmen bisher max. 25 Personen). Alle Teilnehmer*innen sind mit Kontaktdaten (Namen und Mobilnummer) bekannt. Man bewegt sich von Standort zu Standort im Schritttempo. Der Mindestabstand ist geboten, die Führung findet zudem im Freien statt. Weitere hygienische Sicherheitsmaßnahmen wie Mundschutz für die Teilnehmer und Plastik-Visir für den Guide wären machbar.

Am 20.04.2020 wurde bekannt, dass Ministerpräsident Armin Laschet sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn überlegen, ob Bundesliga-Fußball-Geisterspiele ggf. ab 09.05.2020 möglich sein könnten. Dies wird seitdem kontrovers diskutiert.

Stadtführungen spielen in puncto Wirtschaft keine große Rolle, ebenso wenig können sie sich mit der Beliebtheit von Fußball-Bundesliga-Spielen messen lassen. Dennoch ist für viele Menschen eine thematische Stadtführung (Kriminaltour, Anekdotentour, Literaturtour u.v.m.) eine große Bereichung auch um ihre eigene Stadt bzw. Region kennen zu lernen. Wir hatten bisher immer viele Gruppen aus unserer Stadt Köln, dem Umland und natürlich auch aus anderen Gegenden des Landes NRW. Stadtführungen sind nicht zwangsläufig Teil des Massentourismus. Für viele Einheimische ist eine Stadterkundung eine Abwechslung im Alltag, eine Bereichung in puncto Bildung und stillt die Wissbegierde.

Eine weitere kleinere Erleichterung wäre es für uns, wenn wir wie Sport oder Kulturveranstaltungen mit 7 % Umsatzsteuer veranschlagt würden und nicht wie bisher mit 19%. Es betrifft nicht viele, da die meisten Guides Solo-Selbststände sind und nach §19 USTG befreit sind. Für viele Menschen bietet eine thematische Führung (Kriminaltour, Anekdotentour, Literaturtour u.v.m.) eine große Abwechslung im Alltag und ist außerdem ist auch eine Bereichung in puncto Bildung und stillt die Wissbegierde. Daher müssten Stadtführungen u. E. wie Kulturveranstaltungen behandelt werden.

Sehen Sie, Herr Prof. Hirte, eine Möglichkeit, dass Stadtführung wieder erfolgen können und dass sie wie Kultur- oder Sportveranstaltungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 7% veranschlagt werden?

Viele Grüße

I. P.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Priebe,

unserem Büro ist soeben aufgefallen, dass die Antwort an Sie aus dem vergangenen Jahr nicht veröffentlicht wurde. Ich kann leider nicht mehr rekonstruieren, woran das lag. Ich danke für Ihre Geduld, anbei finden Sie meine Antwort aus dem Mai 2020:

Mir ist es wichtig, Ihnen als Ihr direkter Wahlkreisabgeordneter zu antworten, damit Sie eine persönliche Antwort erhalten und ich Ihnen auch einige Anlaufstellen in Köln nennen kann. Aufgrund der zahlreichen Anfragen verzögert sich die individuelle Beantwortung von Anschriften allerdings derzeit, ich danke Ihnen hierfür für Ihr Verständnis.

Auch für Ihr vertrauensvolles Schreiben danke ich Ihnen. Sie schildern die Auswirkungen der Corona-Krise für Ihre Arbeit und persönliche Einkommenssituation. Sie haben Angst um Ihre Existenz. Ihre Sorgen sind nachvollziehbar. Das kulturelle Leben und hierzu zähle ich Stabführungen, wie Sie welche durchführen, ist in unserem Land ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Welchen Wert diese kulturellen Veranstaltungen haben, zeigt sich im Moment ihres Fehlens für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land mehr als schmerzlich.

Vielen der Betroffenen fehlen - auch in Folge niedrigerer Einkommen - die Rücklagen. Damit ist die Lage für viele (Solo-)Selbständige, Klein- und Kleinstunternehmen schnell existenzbedrohend. Uns in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist diese Not der Betroffenen mehr als deutlich bewusst.

Ich bin nicht mit den letzten Details Ihrer Einkommenssituation vertraut, daher möchte ich zunächst einige für Sie mutmaßliche direkt relevanten Punkte ansprechen, bevor ich Ihnen der Vollständigkeit halber alle generellen Maßnahmen und Anlaufstellen aufliste, die Ihnen hoffentlich an der einen oder anderen Stelle Unterstützung bieten können.

Zum 15. Juli werden aus deutscher Sicht die Reisewarnungen für zahlreiche Länder aufgehoben, der Binnentourismus läuft je nach Bundesland, selbstverständlich zunächst unter Sicherheitsvorgaben, vorsichtig wieder an und auch internationale Reisen nach Deutschland werden wieder zunehmend möglich. Daher hoffe ich sehr, dass zumindest ein Teil Ihrer Kundschaft wieder den Weg nach Köln findet. Dort dürfen seit dem 18. Mai bereits wieder Touristen Hotelübernachtungen buchen. Und auch Stadtführungen sind nun mit einigen Voraussetzungen wieder möglich.

Zunächst gilt, die Teilnahme an Touren setzt eine entsprechende gesundheitliche gute Verfassung eines jeden Teilnehmers voraus. Die Regeln für Touren, die in Gebäude führen sehen vor: Maximale Gruppengröße 10 Personen (inkl. Reiseführer) pro Tour, Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 - 2 Metern innerhalb der Gruppe, Teilnehmer müssen vorab angemeldet sein, Einhaltung der Vorgaben für den Mund-/Nasen-Schutz und der Angabe von Personalien. Die Vorgaben für Touren unter freiem Himmel lauten: Maximale Gruppengröße von 25 Personen (inkl. Reiseführer) pro Tour, Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern innerhalb der Gruppe, Teilnehmer müssen vorab angemeldet sein, bei Einhaltung des Mindestabstands braucht im Freien kein Mund-/Nasen-Schutz getragen zu werden, Angabe von Personalien. Ich hoffe, unter diesen Umständen ist es Ihnen möglich, Ihrer Tätigkeit als Stadtführerin zumindest in Teilen wieder nachzukommen.

Ich habe leider keine Kenntnis, inwieweit Sie mit Ihren Stadtführungen mit der Stadt Köln und dem Kulturamt kooperieren. Ich möchte Sie aber auf den Notfallfond der Stadt Köln hinweisen, mehr Details finden Sie hier: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/soforthilfen-fuer-die-freie-kultur-zeiten-von-corona; weitere Informationen zur Kulturförderung der Stadt Köln in Zeiten von Corona finden Sie hier: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-zeiten-von-corona. Eine Auflistung aller möglichen Ansprechpartner führt in einem Brief leider zu weit und wäre von meiner Seite Ihnen gegenüber auch etwas spekulativ. Eine sehr gut geeignete Seite bietet Köln Business an: https://koeln.business/de/coronavirus/, auch möchte ich Sie auf das Hilfsangebot der IHK Köln aufmerksam machen (https://www.ihk-koeln.de/Hinweise_und_Links_zum_Corona_Virus_fuer_Unternehmen.AxCMS oder Hilfstelefon: 0221 - 1640 3333), hier erhalten Sie Antworten auf verschiedene Fragen, die sich Firmen und selbstständige Unternehmer im Zusammenhang mit dem Coronavirus stellen, zum Beispiel zu Notfallplänen, arbeitsrechtliche Fragen, Liquiditäts- und Soforthilfen sowie Kurzarbeit.

Generell hat die Bundesregierung versucht, möglichst umfassend auf die Corona-Krise zu reagieren und wendet große finanzielle Kraftanstrengungen auf, auch Unternehmen, Freiberufler und (Solo-)Selbstständige im kulturellen Bereich zu unterstützen. An der Seite unserer Staatsministerin für Kultur und Medien Professor Monika Grütters MdB haben wir dafür gesorgt, dass bei allen Hilfen und Leistungen die Belange des Kultur- und Kreativbereichs berücksichtigt werden. Bundesregierung und Bundestag haben dafür viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, die ich Ihnen wie angekündigt nochmal kurz aufzeige:
Mit dem erleichterten Zugang zum Sozialschutzpaket wird eine nahezu bedingungslose Grundsicherung ermöglicht. Persönliche Lebensumstände können darüber abgesichert werden. Hinzu kommen weitere Hilfen wie z. B. die Übernahme der Miet- und Heizkosten oder ein Notfall-Kinderzuschlag. Um Grundsicherung beantragen zu können, bedarf es z.B. keiner Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Zudem wird der Katalog an Leistungen erweitert und auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Damit wird vielen Kulturschaffenden ein schneller Weg aus unmittelbar drohender existenzieller Not geebnet.

Sie schreiben, Sie fürchten um den Erhalt des Arbeitslosengeld II nach dem Ablauf der kommenden sechs Monate. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie nun den Bezug des Arbeitsgeldes über die erleichterten Zugänge erhalten haben. Sollten Sie weiterhin die Voraussetzungen für den Bezug erfüllen, wird Ihnen dieses weiterhin gewährt. Auch wird Ihnen die Grundsicherung stets als Netz für den Grundbedarf dienen - selbstverständlich können an dieser Stelle die Corona bedingten Ausfälle nur auf einem Grundniveau abgefangen werden, diese Zeilen sollen Ihnen aber eine stückweite Angst nehmen.

Mit dem Corona-Soforthilfeprogramm stellen wir Mittel für Einmalzahlungen an Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer zur Verfügung. Die Zuschüsse von 9.000 bzw. 15.000 Euro sollen helfen, akute Engpässe wegen laufender Betriebsausgaben wie Pacht, Darlehen oder Leasing zu überbrücken. Auch Künstlerinnen, Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen können diese Betriebskostenzuschüsse beantragen.
Mit vielen rechtlichen Einzelmaßnahmen im Bereich Insolvenz- und Mietrecht sollen Härten abgemildert werden. So werden Mieterinnen und Mieter in den nächsten sechs Monaten davor geschützt, ihre Wohnung zu verlieren, wenn sie wegen der gegenwärtigen Situation ihre Miete nicht bezahlen können.

Sehr geehrte Frau Priebe, ich hoffe, Sie finden in diesem Schreiben eine Anlaufstelle, die Sie einer Lösung näher bringen. Ich wünsche Ihnen vor allem, dass Sie schnellstmöglich wieder Ihrer Arbeit als zertifizierte Stadtführerin nachgehen können.

Ihnen alles Gute verbunden mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte