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Heribert Hirte
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Frage von A. S. •

Frage an Heribert Hirte von A. S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich werde nach 31 Jahren im Schuldienst, davon 21 Jahre als Studienrätin, verbeamtet mit A13,(insgesamt seit meinem 20 zigsten Lebensjahr ohne finanzielle Unterstützung von Eltern oder Staat, mit Pensionseintritt 66,5 Jahre abzüglich aller Steuern und Krankenversicherung 1580 Euro Pension erhalten, bei Eintritt mit 63,5 Jahren nur 1350,-Euro, die 260 Euro aus der Rentenversicherung inbegriffen. Ich war insgesamt in dann 46,5 Jahren ein Jahr als Tischlerin arbeitslos, 1,3 Jahre habe ich als Alleinerziehende von der Sozialhilfe gelebt, ein Kind kam krank auf die Welt. Mit dem ersten (damals 3 Monate) habe ich das Referendariat durchgezogen. Insgesamt 5 Jahre Kitagebühren und Tagesmutter mit durchschnittlichen 600,-Euro gezahlt. Trotz Stundenreduzierung von durchschnittlich drei Unterrichtstunden habe ich mit den Fächern Englisch/Deutsch Gymnasium 4o und mehr Stunden wöchentlich gearbeitet.
Kindererziehungszeiten, da ich ja gearbeitet habe , werden nicht angerechnet, auch das selbstfinanzierte Studium (14 Semester) nicht. Jetzt bin ich verschlissen, kann aber mit 63,5 nicht auffhören. Dann läge ich mit 350 E über der "Armutsgrenze", unvorstellbar, nach diesem anstrengenden Arbeitsleben. Alleinerziehende arbeitende Mütter müssen steuerlich besser gestellt werden, warum passiert das nicht? Auch die Studienzeiten müssen anerkannt werden. Bei Geringverdienern sollen ja in Zukunft Erziehungszeiten bei über 35 Jahren mitgerechnet werden. (plus Rentenaufstockung) Ich lag immer knapp über dem Sollsatz für Kitaermäßigung mit einer halben Lehrerstelle. Darum habe ich immer mehr, also mindestens 2/3 gearbeitet und voll. Gelohnt hat es sich nicht, ich fühle mich bestraft. Hausfrauen und Vollzeitmütter , vor allem die mit Kindern vor 1992, erhalten eine Mütterrente. Leider sind meine Kinder 1992 und 1993 geboren. Ich war damals noch stolz, mit zwei so kleinen Kindern Alleinerziehende und berufstätig zu sein und noch dazu Tagesmütter selbst bezahlen zu können. Ist das gerecht?

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Antwort von
CDU

S.hr geehrte Frau S.hmidt,

zunächst möchte ich mich für Ihre Nachricht bedanken und Ihr Vertrauen, auf mich öffentlich mit diesen sehr persönlichen Daten und Informationen zuzukommen. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihnen dies nicht leicht gefallen ist und es macht die Bedeutung des Themas für S.e klar. Frau S.hmidt, S.e kommen aus Köln und da es hier um Ihre persönlichen Informationen geht, würde ich mich über ein persönliches Gespräch mit Ihnen in meinem Kölner Bürgerbüro freuen. Lassen S.e mich aber auf ein paar Themen eingehen, die S.e ansprechen.

Ich möchte Ihnen zunächst meinen Respekt dafür aussprechen, dass S.e den S.agat zwischen Kindererziehung und Berufsleben geschafft haben. S.cherlich sind S.e auf diese Weise ein Vorbild für andere Frauen und folgende Generationen. Ich bin davon überzeugt, dass wir in Deutschland solche Vorbilder brauchen - und zwar in unmittelbarer, persönlicher Umgebung - um zu zeigen, dass es normal und möglich ist, Familien- und Berufsleben zu vereinbaren, noch dazu als Alleinerziehende.

S.e schreiben, dass S.e aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen einen vorzeitigen Ruhestand in Betracht ziehen. Da diese letzten Jahre, wie allgemein bekannt, sehr wichtig sind, um auf eine hohe Zahl von Rentenpunkten zu kommen, sollten S.e vielleicht zusammen mit der S.hulleitung und der Rentenversicherung überlegen, welche Möglichkeiten für S.e in Betracht kommen. Dies wäre vermutlich der erste praktische S.hritt, um Ihnen aus dieser S.tuation heraus zu helfen.

Aus politischer S.cht kann ich Ihnen perspektivisch aufzeigen, dass wir zusammen mit dem Koalitionspartner im Koalitionsvertrag festgelegt haben, Lebensleistung zu honorieren und Altersarmut zu bekämpfen. Festgelegt ist dabei die Einführung einer Grundrente, die 10% über der Grundsicherung liegen soll (unter Einbeziehung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten). An dem Gesetz arbeiten wir gerade, auch wenn durchaus noch Redebedarf mit der S.D besteht. Der in der vergangenen Woche vorgelegte Gesetzentwurf des Arbeitsministers entspricht aus unserer S.cht nicht den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. Nicht nur die Bedürftigkeitsprüfung wird in diesem Entwurf vernachlässigt, auch ist die Finanzierung mehr als fraglich und würde zu einem großen Teil aus S.euermitteln kommen, die an anderer S.elle, z.B. im Gesundheitswesen, fehlen würden.

Auf der positiven S.ite freue ich mich aber Ihnen mitzuteilen, dass der Deutsche Bundestag am 8. November 2019 die Mütterrente II beschlossen hat, zu der eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten zählt und die auch für S.e Auswirkungen haben dürfte: Für ab dem 1. Januar 1992 geborene Kinder werden die ersten drei Lebensjahre des Kindes in der Rentenversicherung berücksichtigt.

S.llten S.e darüber hinaus individuelle Fragen zu Ihrem Fall haben, stehe ich - wie bereits angekündigt - zu einem persönlichen Austausch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte