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Heribert Hirte
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Frage von Franz B. •

Frage an Heribert Hirte von Franz B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Was gedenken Sie gegen die überzogenen "Warnstreiks" der Gewerkschaft Verdi bei den Sicherheitskontrollen an diversen Flughäfen zu unternehmen? Es darf m.E. nicht sein,dass während laufender Tarifverhandlungen ganztaegige Streiks, die zu Lasten der Öffentlichkeit gehen für durchgezogen werden. Der Bereich gehört zu einem wichtigen Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und darf nicht den Machtspielchen von realitätsfernen Funktionären mit wahnwitzigen Forderungen ausgeliefert sein.
Danke und Gruss
Franz Bleeser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ihren Unmut über die Beeinträchtigungen beim Flugverkehr kann ich als jemand, der (auch) sehr oft fliegen muss, sehr gut nachvollziehen. Trotzdem ist das Streikrecht in Deutschland ein hohes Gut.

Mit einer Bewertung tue ich mich schwerer als Sie, auch wenn ich ein geregeltes Streitverfahren zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bevorzugen würde und ich die Einhaltung der Friedenspflicht für unerlässlich halte. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in denen eine große Öffentlichkeit von den Auswirkungen betroffen ist. Deshalb hatte ich mich schon in der letzten Legislaturperiode im Rahmen der Reform des Tarifvertragsrechts explizit für eine Verbesserung des Schutzes von durch Streiks Drittbetroffenen eingesetzt, was aber leider nicht durchsetzbar war, auch nicht im Bundesverfassungsgericht. Meine Presseerklärung dazu finden Sie hier: https://www.heribert-hirte.de/images/Pressemitteilungen/PM_Streik.pdf. Gerichtliche Verfahren, die diesen Schutz Drittbetroffener verbessern wollen, habe ich zudem mehrfach begleitet.

Seiner Position quasi auch noch "außerhalb" des geregelten Streitverfahrens durch Warnstreiks zusätzliches Gewicht zu verleihen, ist deshalb noch ärgerlicher für betroffene Dritte, aber dennoch nicht verboten. Vielleicht erinnern Sie sich in diesem Zusammenhang auch noch an die langen Streiks bei der Deutschen Bahn vor einigen Jahren...

Letztlich sehe ich als eine Möglichkeit, in Zukunft, wie auch in Frankreich, einen Minimum-Service verpflichtend aufrechtzuerhalten, als einen guten Mittelweg, den ich regelmäßig bei meinen Kollegen anspreche. Ganz realistisch muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass diese Lösung mit unserem aktuellen Koalitionspartner nur schwer wird umzusetzen sein.

Mich bewegt im Übrigen ein anderes Thema noch deutlich mehr, welches Sie vielleicht aus der Presse kennen: Die Mehrheitsfindung im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sollte durch die demokratisch legitimierte Mehrheit im Rat der Stadt Köln als Eigentümerin geregelt werden und nicht durch ein Bündnis von Arbeitnehmern mit einzelnen Parteien, welche im Rat nur eine Minderheit vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte