(...) Deshalb hat der Gesetzgeber diese Vorgehensweise des so genannten Anlagensplittings im Neuen EEG 2009 in § 19 bewusst und ganz ausdrücklich unterbunden. Das begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für neu zu errichtende Anlagen ebenso ausdrücklich. (...)
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