
(...) Ein flächendeckender Mindestlohn kann branchenbezogenen, regionalen und personenbezogenen Unterschieden gerade in Deutschland nicht angemessen Rechnung tragen und birgt hier für die Betroffenen große beschäftigungspolitische Risiken. Sachliche Differenzierungen können aber ohne enormen bürokratischen Aufwand und unter Inkaufnahme gravierender Abgrenzungsschwierigkeiten wohl kaum vorgenommen werden. (...)