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Herbert Frankenhauser
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Frage von Michael S. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Michael S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frankenhauser,

wegen einer offensichtlichen Gerechtigkeitslücke wird das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung der Pendlerpauschale höchst wahrscheinlich für ungültig erklären. Auch mir als Nicht-Auto-Besitzer leuchtet nicht ein, warum Berufspendler, die in der Nähe ihres Arbeitsortes ( Entfernung 0 bis 19 Kilometer ) leben, wohnen und einkaufen steuerlich anders behandelt werden, als Arbeitnehmer, die täglich 100 Kilometer unterwegs sind.

Da ich in der aktuellen Pendlerpauschale weder ein verkehrspolitisches noch umweltpollitisches Steuerungselement erkennen kann, bitte ich Sie um eine Einschätzung nachfolgender Idee (die Sie natürlich gern übernehmen dürfen):

A) Rückkehr zur "alten" Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, bei reduziertem "Pro-Kilometer-Satz" - somit Kostenneutralität (da dürfte auch Finanzminister Peer Steinbrück nichts dagegen haben).

oder

B) Ein an den derzeitigen Ausgaben für die Pendlerpauschale sich orientierender "Pendlerfreibetrag" für alle Einkommenssteuerpflichtigen. Neben der Kostenneutralität ergäbe sich ein erfreulicher Zusatznutzen: eine Vereinfachung der Einkommenssteuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schropp

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schropp,

vielen Dank für Ihre Vorschläge zur Neuregelung der Pendlerpauschale auf Abgeordnetenwatch.

Die CSU hat in dieser Woche (am Montag, den 5. Mai) ein neues Konzept zur Steuerentlastung kleiner und mittlerer Einkommen beschlossen. Darin enthalten ist auch, die schon seit einiger Zeit bekannte Forderung zur ursprünglichen Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer zurückzukehren. Dies soll bereits Anfang 2009 geschehen.

Daneben wird in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Änderung der Pauschale vom 1. Januar 2007 entscheiden. Wann das Urteil genau ergehen wird und wie das Gericht entscheidet, kann ich Ihnen allerdings nicht sagen.

Wichtig ist mir bei diesem Punkt festzuhalten, dass keine unverhältnismäßige Mehrbelastung aus einer der möglichen Neuregelungen sowohl für die Bürger, als auch für die Haushalte von Bund und Ländern, entstehen darf. Die Sanierung der Haushalte bleibt eines der wichtigsten Ziele, denn die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Das von der CSU beschlossene Steuerkonzept zeichnet einen finanzierbaren Weg für die Rückkehr zur „alten“ Pendlerpauschale auf, den ich für durchaus vertretbar halte.

Eine Absenkung der pro Kilometer erstatteten Kosten, wie Sie es alternativ vorschlagen, dürfte rechtlich kaum haltbar sein, denn die Erstattung muss sich an den vergleichbaren Kosten eines Nutzers öffentlicher Verkehrsmittel orientieren. Bei einer Absenkung wäre das gegebenenfalls nicht mehr der Fall und damit wäre diese Regelung der Pendlerpauschale hinfällig.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB