
(...) Entscheidend in beigefügtem Gesetzentwurf ist die Abkehr von der grundsätzlichen Annahme, dass häusliche Kanalanschlüsse undicht sind. Stattdessen schlagen wir vor, dass die Durchführung einer Dichtheitsprüfung dann erforderlich ist, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. (...)