Antwort 16.09.2017 von Helmut Stalz FREIE WÄHLER
(...) Frage 1: Die tatsächlich geleisteten Kindererziehungszeiten rentenwirksam anerkennen sowie bei gleicher Arbeit auch gleiche Bezahlung. (...)

(...) Frage 1: Die tatsächlich geleisteten Kindererziehungszeiten rentenwirksam anerkennen sowie bei gleicher Arbeit auch gleiche Bezahlung. (...)