Helmut Geuking
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FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Alexander E. •

Guten Tag Herr Geuking, wann wird Deutschland das Recht der Kinder zur paritätischen Betreuung durch beide Eltern eingeräumt? Wann werden Väter und Mütter gleichberechtigt behandelt? MFG

Trennung, Betreuung Kindeswohl Gefährdung, Gleichberechtigung

Helmut Geuking
Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr Alexander E.,

das Recht zur paritätischen Betreuung der Kinder durch beide Eltern ist in Deutschland eigentlich bereits verbrieft.

„3.3.1 Elterliche Verantwortung

Sind Eltern gemeinsam Inhaber der elterlichen Sorge und lassen sich scheiden, so besteht die gemeinsame Sorge fort. Eine gerichtliche Prüfung und Entscheidung hierüber erfolgt – von Fällen der Kindeswohlgefährdung abgesehen – nur in den Fällen, in denen ein Elternteil beim Familiengericht den Antrag auf Übertragung der elterlichen oder eines Teils der elterlichen Sorge auf ihn allein stellt. Einem solchen Antrag ist stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt und das mindestens 14 Jahre alte Kind nicht widerspricht oder zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht (vgl. § 1671 Absatz 1 BGB). Das deutsche Recht geht davon aus, dass der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient und gewährleistet daher ein Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen ebenso wie ein Recht und eine Verpflichtung beider Elternteile zum Umgang (§ 1684 Absatz 1 BGB). Dies gilt unabhängig von der Verteilung des Sorgerechts.“

Das dieses in Deutschland nicht gelebt wird und von den Familiengerichten in den Hintergrund gedrängt ist, dürfte unbestritten sein. Hier bedarf es durch die jeweiligen Justizministerien der Bundesländer entsprechende Qualifizierungen und Sensibilisierungen der Familienrichter.

Daher befürworten wir von der Familienpartei durchaus auch eine Europäische Rahmenvorgabe einer Doppelresidenzpflicht, die in den Rom III Verträgen als Grundsatz verankert werden könnten.

Ich will allerdings nicht verschweigen, das diese Aufnahme in den Rom III Verträge durchaus ein sehr „ dickes Brett ist das wir da bohren“.

Anmerken möchte ich noch, das bekannterweise bei Scheidungsklagen die Kinder die Leidtragenden sind. Oft weil bei einem der Ehepartner die Verletzungen sehr tief und ausgeprägt sind und / oder die Scheidung Streit bezüglich der Finanzen aufbricht.

Eines greift ins Andere, daher sage ich Ihnen, wenn wir europaweit ein Erziehungsgehalt einführen, fällt zumindest der Streit um Finanzen komplett weg. Dieses wäre durchaus eine Erleichterung um das Recht der Kinder zur paritätischen Betreuung vielleicht etwas leichter durchzusetzen.

Sie können sicher sein, dass wir als Familien-Partei Deutschlands immer das Kindswohl im Blick haben.
Daher arbeiten wir auf vielen Ebenen durchaus an positive Veränderungen beim Scheidungsrecht und dessen Anwendungen.

Viele Grüße aus Brüssel