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Helmut Brandt
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Frage von Christoph K. •

Frage an Helmut Brandt von Christoph K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Brandt,

wie halten Sie es mit der ins Haus stehenden Grundgesetzänderung zur Privatisierung von Autobahnen und Schulen? Werden Sie dem zustimmen?

Ich halte die Vorgehensweise der derzeitigen großen Koalition für skandalös, diese Änderung ohne ausführliche Erörterung im Plenum und vor der Öffentlichkeit versteckt durchpeitschen zu wollen.

Meine Stimme hätten Sie in diesem Falle zukünftig nicht.

Christoph Kukulies, Würselen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kukulies,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Gestatten Sie mir, dass ich etwas weiter aushole, um Ihre Frage angemessen beantworten zu können.

Wir werden morgen im Plenum ein umfassendes Gesetzespaket beschließen, um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu zu regeln. Der Handlungsdruck für die Reform war groß. Zum einen endet 2019 der Solidarpakt II, aus dem die ostdeutschen Länder und Berlin Geld für teilungsbedinge Sonderlasten erhalten. Zum anderen dürfen die Bundesländer nach der verfassungsrechtlichen Schuldenregel ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen in dieser Legislaturperiode neu zu ordnen und damit frühzeitig für Planungs- und Rechtssicherheit zu sorgen.

In diesem Zusammenhang werden wir auch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft beschließen, um die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung zu übernehmen. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesichert Eigentümer. Einzig ÖPP-Projekte auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben wie bisher auch möglich.

Bildung ist und bleibt Ländersache. Bisher hat das dieser Grundsatz verhindert, dass der Bund sich an Infrastrukturmaßnahmen in Bildungseinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen beteiligen kann. Da die Länder ihrem Auftrag aber teilweise nur unzureichend nachgekommen sind – Stichwort marode Schultoiletten z.B. –, wird der Bund auch hier zukünftig unterstützen. Wieso deshalb jetzt von Privatisierungen von Schulen gesprochen wird, ist mir ehrlich gesagt völlig schleierhaft.

Das Gesetzespaket werden wir vor der Verabschiedung morgen zwei Stunden im Plenum debattieren. Dem sind ausführliche Verhandlungen – zunächst zwischen Bund und Ländern und später zwischen den Koalitionsfraktionen und in den relevanten Bundestagsausschüssen ­– vorangegangen. Darüber hat die Presse auch berichtet. Insofern kann ich auch den Vorwurf, dass das Paket vor der Öffentlichkeit versteckt verabschiedet werden soll, nicht nachvollziehen. Ihre Eingangsfrage kann ich also klar beantworten. Ich würde keinem Gesetz zustimmen, dass die Privatisierung von Autobahnen und Schulen vorsieht. Da das bei dem vorliegenden Gesetzespaket aber nicht der Fall ist, werde ich mit „Ja“ votieren.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.

Freundliche Grüße nach Würselen

Helmut Brandt MdB