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Frage von Gerhard R. •

Frage an Helmut Brandt von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr gehrter Herr Brandt,

Nachfrage zu problematische Gerichtsgebührenbefreiungen - Artikel vom Bund der Steuerzahler

http://www.abgeordnetenwatch.de/helmut_brandt-778-78045--f457249.html#q457249

Dazu:

http://www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/Nord-Kurier/4922b1887/index.html

"Befreite" Kirchen
Schleswig-Holstein muss handeln

Wer den Prozess vor einem ordentlichen Gericht verliert, muss zusätzlich zu seinen Anwaltskosten auch die Gerichtsgebühren tragen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für Behörden und staatliche Einrichtungen. Nur die Kirchen sind in Schleswig-Holstein davon befreit!

Dabei erhalten die evangelische Nordkirche und das katholische Bistum Hamburg im aktuellen Jahr schon 13,32 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuschüsse sind im Staatskirchenvertrag von 1957 geregelt. Auf den wird auch immer verwiesen, wenn es um die Gebührenbefreiung vor Gericht geht. Doch das stimmt nicht, hat der wissenschaftliche Dienst des Landtages auf Anfrage der Piraten-Fraktion festgestellt.

Damit kann das Gebührenprivileg jederzeit gestrichen werden, so wie es beispielsweise das Land Hessen schon 1997 getan hat. Doch einen entsprechenden Antrag der Piraten haben CDU, SPD, Grüne und SSW in der AprilSitzung des Landtages abgelehnt - ohne Begründung.

Nicht kündbar sind dagegen die Staatskirchenverträge des Landes mit den beiden großen Konfessionen. Grundlage ist der sogenannte "Reichsdeputationshauptschluss", der im Jahr 1803 (!) das Vermögen von Staat und Kirchen trennte. Der Bund der Steuerzahler hält es für höchste Zeit, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf neue Beine zu stellen. Unkündbare Verträge und Zahlungen ohne konkret vereinbarte Gegenleistung gehören nicht in unsere Zeit.

Wie bewerten Sie diese Gerichtsgebührenbefreiung?

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass ich als Bundestagsabgeordneter aus Nordrhein-Westfalen nicht der geeignete Ansprechpartner für landespolitischen Fragen in Schleswig-Holstein bin.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brandt MdB