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Heinrich Kolb
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Frage von Heinz P. •

Frage an Heinrich Kolb von Heinz P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Hr. Kolb

Wie ich heute dem Spiegel Online entnehme scheint ja die Steuererleichterung für Hotelies im Zusammenhang mit Parteispenden zu stehen.

Wie stehen Sie zu diesem Zusammenhang.
Sollten sich Bezieher bestimmter Einkommensgruppen zusammenschliesen und der FDP eine Spende zukommen lassen ?

Ich bin gespannt welche Branche demnächst ein Steuergeschenk erhält.

Für mich ist dies wieder einmal ein Zeichen das die FDP sich in meinen Augen wenig um das Allgemeinwohl kümmert .

Viele Grüße

Heinz Pöcher

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pöcher,

ein Zusammenhang zwischen den Spenden der Substantia AG in den Jahren 2008 und 2009 an die FDP und der nun im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes beschlossenen Umsatzsteuerreduzierung für Hotels und Pensionen besteht nicht. Die FDP-Bundestagsfraktion ist bereits in der 14. Wahlperiode für die Reduzierung des Steuersatzes eingetreten. Im Programm zur Bundestagswahl 2005 wurde die Forderung ebenfalls aufgenommen.

Parteien haben den Verfassungsauftrag, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, benötigen sie eine angemessene Ausstattung mit Mitteln. Neben Mitgliedsbeiträgen und staatlichen Zuschüssen sind Zuwendungen von Privaten eine wesentliche Möglichkeit, dies zu gewährleisten. Für das Bundesverfassungsgericht ist das eigene Bemühen der Parteien um Spenden Ausweis "der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, wie es der Grundsatz der Staatsfreiheit verlangt." Im selben Urteil des Gerichts heißt es weiter sogar: "Deshalb hat die Selbstfinanzierung der Parteien Vorrang vor der Staatsfinanzierung."

Aus diesem Grund wäre es auch nicht legitim, die Abwrackprämie der Großen Koalition mit kurz zuvor eingegangenen Spenden namhafter Automobilhersteller zu verknüpfen oder Spenden der Solarwirtschaft an die Grünen mit deren Festhalten an der Übersubventionierung der Solarwirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb