(...) Da den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Satzungsermächtigung lediglich die Möglichkeit einer eigenen Satzung eingeräumt wird, kann zu diesem Zeitpunkt auch noch keine sichere Aussage darüber getroffen werden, welche Kommunen diese Option nutzen werden. Eine solche Satzung bedarf aber in jedem Fall einer Befassung durch den Kreistag bzw. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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