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Heiko Kasseckert
CDU
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Frage von Bernd R. •

Guten Morgen Herr Kasseckert, warum braucht die Landesregierung so lange um den neuen Tarifabschluss in Besoldungsgesetzt zu ändern und wann wird der Inflationsausgleich ausgezahlt ? Mit freundlichen

Der Inflationsausgleich sollte schon im Mai bzw. Juni ausgezahlt werden

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Sehr geehrter Herr R.

die regierungstragenden Fraktionen haben in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Der Antrag beinhaltet folgende Regelungen: 

Durch die Tarifeinigung vom 15. März 2024 steigen die Einkommen der Tarifbeschäftigten des Landes zum 1. Februar 2025 um 200 Euro und zum 1. August 2025 um weitere 5,5 Prozent, gesamt mindestens um 340 Euro. Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der versorgungsberechtigten Personen selbst sind zuletzt durch das Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 102) zum 1. Januar 2024 um drei Prozentpunkte erhöht worden. Für das Jahr 2025 sollen, dem in Art. 33 Abs. 5 GG mit dem Alimentationsprinzip verankerten Verfassungsauftrag und dem gesetzlichen Auftrag aus § 16 HBesG folgend, diese Bezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.

Einer der maßgeblichen Einflussfaktoren auf die Bezüge ist die Entwicklung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Dieses Gesetz berücksichtigt daher die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 15. März 2024: Die Besoldung und die Versorgungsbezüge werden zeitgleich und systemgerecht angepasst. Damit wird einer Abkoppelung der Besoldung und Versorgung von der Tarifentwicklung entgegengewirkt.

Als pauschaler Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die gestiegenen Verbraucherpreise soll den Beamtinnen, Beamten, den Richterinnen und Richtern im Jahr 2024 in drei Schritten eine nach § 3 Nr. 11c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfreie Sonderzahlung gewährt werden. Die Anwärterinnen und Anwärter sowie Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden, erhalten ebenfalls einen finanziellen Ausgleich. Gleiches gilt für versorgungsberechtigte Personen.

Die Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden außerdem linear zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozentpunkte und zum 1. August um weitere 5,5 Prozentpunkte erhöht.

Der Landtag wird diese Punkte in der nächsten Runde nach entsprechender Anhörung beschließen und die Umsetzung zu den genannten Zeitpunkten umsetzen. 

Ich hoffe, diese Information ist für Sie ausreichend. 

Beste Grüße, Heiko Kasseckert 

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