Portrait von Heiko Döhler
Antwort 20.08.2019 von Heiko Döhler BSW

(...) Das Schreddern von Akten ist an sich nichts Verwerfliches und nach definierten Zeiträumen durchaus statthaft oder nach Erfordernissen des Datenschutzes sogar nötig. Das darf natürlich nicht dazu führen, dass wie im verlinkten Fall noch benötigte Akten verschwinden. (...)