
 Antwort 28.02.2016 von Heike Rung-Braun   FREIE WÄHLER
(...) Das Nichtraucherschutzgesetz ist von der Grundlage her ein Arbeitnehmerschutzgesetz, weil ein Arbeitnehmer auf sein Einkommen angewiesen ist, und deshalb nicht einfach seinen Arbeitsplatz verlassen darf, weil ein Kollege raucht. (...) Das wäre ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Rauchers. (...)
