Heike Heubach steht und lacht im Foyer des Paul-Löbe-Hauses in Berlin
Heike Heubach
SPD
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Frage von Patrick Fynn Uwe S. •

Die Menschen mit Hörbehinderung haben Barrieren im Bereich Bildung, z.B. Gebärdensprachdolmetscher*innen, die für die Kursfahrten und Exkursionen nicht abgedeckt sind. Wann §112 SGB 9 reformieren?

Antrag aus dem LDK Berlin mit der Nummer I6_2/24, dem LPT Berlin mit der Nummer 115/II/2024,,In der Praxis erfahren Menschen mit Hörbehinderungen jedoch oft Benachteiligungen durch die Umsetzung der Regelungen in den §§ 82 und 112 des SGB IX, die die Förderung der Verständigung und die Bildung betreffen.”,,Die Bewilligung von Dolmetschleistungen wird oft streng a den Stundenplan der Schule gebunden, was den Zugang zu diesen Leistungen einschränkt. Man erhält also nur für die im Stundenplan aufgeführten Unterrichtsstunden Dolmetscher*innen, wobei auch dort bestimmte Fächer, wie Sport, nicht automatisch, sondern nur mit zusätzlicher Begründung übernommen werden, während außerschulische Aktivitäten wie Exkursionen und Kursfahrten nicht abgedeckt sind. Dies bedeutet, dass für jede solche Veranstaltung ein neuer, umfangreicher bürokratischer Antrag gestellt werden muss, dessen Bewilligung unsicher ist, insbesondere bei Kursfahrten ins Ausland.”

Heike Heubach steht und lacht im Foyer des Paul-Löbe-Hauses in Berlin
Antwort von
SPD

Lieber Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die ausführlichen Informationen.

Ich teile Ihre Einschätzung voll und ganz: Die derzeitige Praxis, Dolmetschleistungen nur nach einem engen Stundenplan zu bewilligen und außerschulische Aktivitäten wie Exkursionen oder Kursfahrten weitgehend unberücksichtigt zu lassen, schränkt die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung erheblich ein. Dass für jede einzelne Veranstaltung aufwändige Anträge gestellt werden müssen und deren Bewilligung zudem unsicher ist, bedeutet für die Betroffenen eine große Belastung. Hier besteht dringender Reformbedarf.

Für die Zusendung der Beschlüsse des Landesparteitags der Jusos Berlin danke ich Ihnen sehr – diese unterstütze ich ausdrücklich. Meiner Ansicht nach müssen die Regelungen in §112 SGB IX klarer und eindeutiger formuliert werden, um Interpretationsspielräume zu reduzieren. Im Rahmen dieser Legislaturperiode haben wir uns vorgenommen, das Bundesteilhabegesetz gezielt auf Möglichkeiten zur Entbürokratisierung zu prüfen. Ihren Hinweis nehme ich daher gerne in meine parlamentarische Arbeit auf.

Vielen Dank, dass Sie auf diese wichtigen Missstände aufmerksam machen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Herzlichen Grüße

Heike Heubach

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