Zwangsprostitution und Menschenhandel sind in Deutschland bereits verboten. Gleichzeitig braucht es – auch im Sinne des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels– eine deutlich konsequentere Strafverfolgung, um Betroffene wirksam vor sexueller Ausbeutung zu schützen.
Seit Jahren erleben wir eine schrittweise Deregulierung zentraler Bereiche, Privatisierungen, den Abbau von Tarifbindung und wachsenden Druck auf soziale Sicherungssysteme.
An der innerdeutschen Grenze wurden Menschen getötet, weil sie das Land verlassen wollten – das war Unrecht, und dieses Unrecht gehört benannt und erinnert.
Da haben Sie mich erwischt!
Lassen Sie mich das unmissverständlich klarstellen: Sanktionen, die das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum antasten, halten wir für verfassungswidrig.
In unserer Fraktion wird dieses Thema aber auch gerade intensiv diskutiert.

