Im Hinblick auf den Amtseid gemäß Art. 64 GG, der die Wahrung des Grundgesetzes betont: Wie wird sichergestellt, dass diese Verpflichtung auch in der täglichen politischen Praxis gewahrt bleibt?
Sehr geehrte Frau Reichinnek,
das Grundgesetz garantiert fundamentale Rechte wie Menschenwürde (Art. 1), Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3) und Meinungsfreiheit (Art. 5).
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in Potsdam zum Stadtbild und dem migrantischen Hintergrund, was kontrovers diskutiert wurde. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern solche Aussagen mit den Grundwerten unserer Verfassung vereinbar sind und ob sie den Prinzipien der Gleichheit und Würde widersprechen.
Wie beurteilen Sie als Abgeordnete die Vereinbarkeit solcher Äußerungen mit dem Grundgesetz?
Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um sicherzustellen, dass die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Vielen Dank für Ihre Frage. Der Amtseid nach Artikel 64 GG verpflichtet alle Regierungsmitglieder, die Rechte und Würde jedes Menschen zu achten. Wenn Politiker, wie Herr Merz in Potsdam, ganze Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Herkunft problematisieren, widerspricht das diesem Geist klar. Solche Aussagen spalten, statt zu integrieren, und sie untergraben das Prinzip der Gleichheit, das das Grundgesetz ausdrücklich schützt.
Die Wahrung der Verfassung darf nicht nur eine Formel im Amtseid sein, sondern muss praktisch eingefordert werden: durch klare politische und öffentliche Widersprüche, durch unabhängige Gerichte und eine starke Zivilgesellschaft. Wir als Linke setzen uns dafür ein, dass Diskriminierung – ob in Sprache, Gesetzgebung oder Verwaltung – konsequent benannt und bekämpft wird. Demokratie lebt vom Schutz der Schwächeren, nicht von der Ausgrenzung.
Mit solidarischen Grüßen
Heidi Reichinnek, MdB

