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Heidemarie Wright
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Frage von Sebastian F. •

Frage an Heidemarie Wright von Sebastian F. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Abend Frau Wright

Wie stehen sie zu der Verschärfung des Waffenrechtes, insbesondere in das geplante Verbot von "Paintball"

Desweiteren, was halten sie von dem Vorschlag, Internetseiten mit (leicht zu umgehenden) Sperren zu indizieren?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Foßhag,

vielen Dank für Ihre E-mail vom 12. Mai zu den Themen Internet und Paintball.

Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD haben jetzt einige Entscheidungen getroffen zu Veränderungen im Waffenrecht, die auch Spiele wie Paintball betreffen. Vorab kann ich Ihnen sagen, dass Paintball nicht verboten wird. Ich möchte aber gerne etwas intensiver auf das Thema eingehen, da ich eine Beschäftigung mit dem Hintergrund der als Verschärfung empfundenen Veränderungen im Waffenrecht als sehr wichtig empfinde.

Wie Sie wissen, tötete am 11. März ein 17-jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer halbautomatischen großkalibrigen Kurzwaffe (Kaliber 9 x 19 mm) fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrte. Dies ist der Anlass für die nun anstehende, erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften.

Die tieferen Ursachen für derartige Verbrechen liegen bei den Menschen, die sich durch ihre Untaten für (vermeintliche) Kränkungen rächen und sich im Rausch eines durch die Waffe verliehenen Gefühls scheinbarer Überlegenheit als vermeintlicher Herr über Leben und Tod einen Namen machen wollen.

Dem Griff zur Waffe vorgelagert ist meist der suchtartige Konsum aggressiver Filme und Videospiele, durch die sich die meist männlichen Halbwüchsigen in die Rolle eines rücksichtslosen Rächers hineinsteigern, weil sie offenbar keine andere Rolle in der Welt zu finden meinen. Wir werden daher als weitere Maßnahme das System der Kontrolle exzessiv gewalthaltiger Spiele weiter verbessern müssen. Aber auch hier liegt natürlich nicht der Kern der Problematik, da das Verlangen nach derartigen Spielen seinerseits eine Vorgeschichte hat.

Die Politik kann aber nicht fehlgeleitete Entwicklungen einzelner Jugendlicher aufhalten. Die Politik kann und muss jedoch Gefahrenquellen eindämmen, auch wenn diese nicht die letzte Ursache darstellen sondern "nur" das Mittel für den letzten Schritt. Die Eindämmung dieser Gefahr ist der Sinn der von uns beabsichtigten Änderungen des Waffengesetzes.

In Bezug auf Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation, wozu wir Paintball zählen, haben wir entschieden, diese vorerst nicht zu verbieten. Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise praktiziert werden, mit der Wertordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Wir haben die Befürchtung, dass bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball- / Gotcha-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen.

Von einem sofortigen Verbot beider Spielformen wurde jedoch abgesehen, um Schnellschüsse zu vermeiden, die möglicherweise über das Ziel hinausgehen. Deshalb werden wir in einer Begleitentschließung des Deutschen Bundestags zu den oben ausgeführten Änderungen des Waffengesetzes die Bundesregierung auffordern

a) in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen und

b) das Gefahrenpotenzial von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen. Im Anschluss daran ist zu prüfen, inwieweit derartige Spiele unterbunden oder in ihrem Ablauf eingeschränkt werden sollten. Über entsprechende Regelungen müsste gegebenenfalls der nächste Bundestag entscheiden.

Zu Ihrer Frage, ob wir Internetseiten mit einer Sperrung belegen wollen:

Wie Sie wissen, geht es in dieser Debatte nicht um ein allgemeines Verbot von Internetseiten, es geht darum, den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu verbessern. Die Bekämpfung der Kinderpornographie ist dabei ein wichtiger Baustein, weil die Kinderpornographie insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat. Zugangssperren brauchen eine klare gesetzliche Grundlage, die wir anstreben.

Noch in dieser Legislaturperiode sollen das Telemediengesetz und das Telekommunikationsgesetz geändert werden. Das Bundeskriminalamt wird eine Liste von Telemedienangeboten erstellen, die Kinderpornografie enthalten. Alle großen Zugangsvermittler werden gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten, die in dieser Sperrliste aufgeführt werden, durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder hoch zu setzen. Deshalb werden beispielweise Nutzeranfragen auf eine Stoppmeldung umgeleitet, die über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum BKA informiert.

Anfang Mai hat der Deutsche Bundestag das entsprechende Änderungsgesetz diskutiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass noch inhaltliche und rechtliche Fragen offen sind, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Am 27. Mai wird es deshalb dazu eine Anhörung mit Sachverständigen geben. Damit können wir die in Teilen der Internet -- Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die durch eine stark beachtete E-Petition eingebracht wurden, angemessen einbeziehen.

Die SPD-Bundestagsfraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Heidi Wright, MdB