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Hartmut Meyer
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Frage von Juergen W. •

Frage an Hartmut Meyer von Juergen W. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Meyer

Sie haben sich grundsätzlich für den Bau der B212 neu ausgesprochen.In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an Sie: Bitte stellen Sie konkret dar, worin Sie persönlich den großen Nutzen der geplanten Straße sehen und wie Sie zu der Überzeugung kommen, dass das bestehende oder auch ein später ausgebautes Straßennetz die prognostizierten Verkehre im Fall der Nullvariante nicht aufnehmen kann. Welche Meinung haben Sie zu der neu ins Gespräch gekommenen Entwicklungsachse die im Zusammenhang mit der B212n über das Gebiet von Ganderkesee an die A 28 geführt werden soll?

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Wappler!

Vielen Dank für Ihre Fragen.

Ihre Behauptung im ersten Satz ist falsch: Ich bin grundsätzlich gegen den Neubau der B 212. Bereits vor der Bundestagswahl 2005 habe ich eine Frage zu Verkehrsprojekten in der Wesermarsch (B 212 etc.) u. a. so beantwortet (siehe auch kandidatenwatch.de > Wahlarchiv): "Für das Neubauvorhaben B 212 aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 habe ich folgende Projektbeurteilungen und Einstufungen ermittelt:
B 212/Ortsumgehung Berne - A 281 (Eckverbindung): Nutzen-Kosten-Verhältnis: 6,2/sehr hohes Umweltrisiko/Vordringlicher Bedarf.

Die Umweltrisikoeinschätzung des Bundesamtes für Naturschutz werden für das genannte Projekt wie folgt dargestellt:

Bei dem Projekt "B 212/Ortsumgehung Berne - A 281 (Eckverbindung)" werden Schutzgebiete I. Priorität (wie EU-Vogelschutzgebiet (SPA), Naturschutzgroßprojekt des Bundes, Landschaftsschutzgebiet (LSG) in größerem Umfang (> 2 ha) geschnitten.

Meine Meinung:

Das Projekt "B 212/Ortsumgehung Berne - A 281 (Eckverbindung)" würde eine Reihe von Schutzgebieten der I. Priorität zerschneiden. Daher ist dieses Projekt abzulehnen."

Folgendes möchte ich hinzufügen:

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde am 2. Juli 2003 von der (ehemaligen rot-grünen) Bundesregierung beschlossen. Für das Land Niedersachsen ist auf Seite 118 unter der lfd. Nr. 137 aufgeführt:

"Neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für "Vordringlichen Bedarf" (siehe Kapitel 3.4.6.2):

Straße: B 212
Bezeichnung: Harmenhausen-Landesgrenze Niedersachsen/Bremen
Bautyp: 02KK
Länge: 11,7 km
Investitionskosten Bund ab 2003: 38,9 Mio. Euro
BVWP-Nr. NI5025."

Auf Seite 19 des Bundesverkehrswegeplanes 2003 heißt es unter 3.4.6.2 Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung:

"... Bei Straßenprojekten gilt darüber hinaus folgendes:

"Bei den besonders gekennzeichneten Projekten ist die in der Umweltrisikoeinschätzung aufgezeigte naturschutzfachliche Problematik abzuarbeiten. Für diese Projekte besteht ein umfassender Planungsauftrag. Dabei wird auch untersucht, inwieweit bei den insofern nocht nicht entscheidungsreifen Projekten die bisherigen Planungen oder aber Alternativplanungen, vor allem der Ausbau des vorhandenen Straßennetzes, verwirklicht werden können. ..."

Dieser Vorgabe der Bundesregierung, nämlich ob "Alternativplanungen, vor allem der Ausbau des vorhandenen Straßennetzes, verwirklicht werden können" ist das Land Niedersachsen bei der Durchführung des derzeit stattfindenden Raumordnungsverfahrens nicht nachgekommen.

Für den Abschnitt auf Bremer Gebiet gilt grundsätzlich dasselbe mit folgenden Abweichungen (BVWP 2003, Seite 104):

"Länge: 1,6 km
Kosten Bund ab 2003: 9,5 Mio. Euro."

Der Rat der Stadt Delmenhorst hat am 11. Oktober 2007 mehrheitlich folgenden Beschluß gefaßt:

"Geändertes Ergebnis:

Die Stadt Delmenhorst unterstützt grundsätzlich den Neubau der B 212 und begrüßt die Verbes­serung der dadurch entstehenden Verkehrsverhältnisse im Raum Wesermarsch, Berne, Lemwer­der, Ganderkesee und Bremen. Es wird aber nicht akzeptiert, dass die Bürger der Stadt Delmen­horst und der Gemeinde Ganderkesee den zusätzlichen Verkehr ertragen sollen.

Aus diesem Grund wird die Realisierung einer Verbindungsstraße zwischen einer der Varianten im Bereich Mühlenhaus der B 212 im Norden und der A28 im Süden gefordert. Diese Maßnahme ist zeit­gleich zur Realisierung der B 212neu durchzuführen. Die Südvariante wird abgelehnt.

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Bedenken der Raumordnungsbehörde und der Stadt Bremen zuzuleiten. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, unter Moderation des Kommunal­verbun­des und unter Einbeziehung der Stadt Bremen eine Lösung für die Verkehrsprobleme zu erarbei­ten, die sich für die Stadt Delmenhorst und die Gemeinde Ganderkesee aus dem Bau der A 281 und der B 212 (neu) voraussichtlich ergeben."

Die Verwaltung der Stadt Delmenhorst schreibt in dem "Sachstand" zum obigen Beschluß u. a. folgendes:

"... Falls die o.g. geforderte zu schaffende Verkehrsanbindung zwischen A 28 und A 281 unterbleiben würde, wäre nach den vorliegenden Unterlagen des ROV der Planfall 1, wie in der Prognose dargestellt (Verzicht auf die B 212neu) ohne Anschluss an die A 281, der günstigste Planungsfall, um unzumutbare Belastungen des innerörtlichen Straßennetz der Stadt Delmenhorst zu verhindern ..."

Diesen "günstigsten Planungsfall", nämlich den Verzicht auf die B 212neu, unterstütze ich. Dann ist auch eine sog. "Entwicklungsachse" über das Gebiet der Gemeinde Ganderkesee überflüssig.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hartmut Meyer