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Hartfrid Wolff
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Frage von Lothar B. •

Frage an Hartfrid Wolff von Lothar B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Volksvertreter,

können Sie mir sagen, wieviel so genannte Umzugshilfe von Bonn nach Berlin heute noch (2007) an welche Abgeordnete mit welcher Begründung gezahlt oder in anderer Form gewährt werden? Haben Sie eine persönliche Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüssen, Lothar Bartz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bartz,

vielen Dank für Ihre Frage über www.abgeordnetenwatch.de. Im so genannten Berlin/Bonn-Gesetz das im April 1994 verabschiedet wurde, beschloss der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin. Dies war eine Folge des Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991.
Für die von diesem Gesetz betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung wurden Regelungen getroffen, die sowohl der Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane und der sonstigen betroffenen Bundeseinrichtungen Rechnung tragen, als auch einen Ausgleich von verlagerungsbedingten Belastungen, soweit dies erforderlich und angemessen war, schaffen sollten.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten meines Wissens keine Umzugshilfen oder fortdauernde Leistungen aufgrund des Umzugs nach Berlin.

Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff