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Hartfrid Wolff
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Frage von Rainer A. •

Frage an Hartfrid Wolff von Rainer A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wolff,

seit den 1970er Jahren wird das deutsche Waffengesetz zunehmend verschärft bzw. mit mehr oder weniger sinnvollen Regelungen überfrachtet.

Ist Ihnen bekannt, ob jemals eine Bundesregierung seit diesem Zeitpunkt die Wirksamkeit dieser Änderungen wissenschaftlich validiert hat?

Wenn dem so ist, würden mich diese Ergebnisse interessieren, vor allem, in welchen Bereichen diese Änderungen Wirkung gezeigt haben (Innere Sicherheit, etc.).

Wurde in diesem Zusammenhang jemals Regelungen zurückgenommen, die ins Leere liefen?

Wenn ich mich recht entsinne gab es eine "Kleine Anfrage" bzgl. Waffen, die aus staatlichem Besitz entwendet wurden.

Ist Ihnen bekannt, welche Arten von Waffen dies waren und ob zumindest ein Teil dieser Waffen wieder sichergestellt werden konnten?

Ist Ihnen bekannt, was von staatlicher Seite eingeleitet wurde um die Waffen gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen?

Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüssen
Rainer Ackermann

Portrait von Hartfrid Wolff
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ackermann,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Waffenrecht. Gern werde ich Ihnen auf Ihre Fragen antworten:

zu Frage 1
Nein, davon ist mir nichts bekannt. Nach jedem Zwischenfall erfolgt im Hauruck-Verfahren eine Verschärfung des Waffenrechts, ohne dass die bisherigen Verschärfungen überhaupt auf ihre Wirksamkeit evaluiert worden sind. Die FDP verlangt, dass vor erneuten Gesetzesänderungen eine Evaluierung der Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen kommen muss.
Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Entscheidend ist, den Vollzug des bestehenden Waffenrechts zu verbessern. Die jüngste Gesetzesänderung zur verstärkten Kontrolle der Aufbewahrungspflichten geht jedoch am Ziel vorbei. Anlass- und verdachtsunabhängige Kontrollen lehnen wir ab, insbesondere muss das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung beachtet werden. Bessere Kontrollen brauchen weniger eine diffuse Generalermächtigung für Behörden, sondern einen stärkeren personellen und materiellen Einsatz der Bundesländer. Die FDP lehnt einen Generalverdacht gegen Jäger, Schützen und Sammler historischer Waffen ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Schusswaffenkriminalität eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Ziel der FDP ist es deshalb, vor allem den illegalen Waffenbesitz einzuschränken

zu Frage 2
Siehe oben.

zu Frage 3
Davon ist mit nichts bekannt.

zu Frage 4
Das ist richtig. Ich habe im Rahmen meiner schriftlichen Frage vom 4. Mai 2009 an die Bundesregierung wissen wollen, welche behördlichen Dienstwaffen seit dem Jahr 2000 in Deutschland abhanden gekommen sind.

zu Frage 5
Ja, insoweit zitiere ich an dieser Stelle aus der Antwort der Bundesregierung. Dabei gilt es zu berücksichtigen, daß der Bund keine Auskünfte über Angelegenheiten der Länder gibt. Auch wird eine Statistik abhanden gekommener Behördenwaffen und deren Verbleib auf Bundesebene nicht geführt. Die nachstehenden Angaben beruhen auf der Auswertung der polizeilichen Sachfahndung und der Abfrage bei den Bundesressorts.

„Abhanden gekommen sind im Zeitraum von 2000 bis 2009

a) Waffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen:
- 4 Maschinengewehre
- 8 Maschinenpistolen
- 44 Gewehre G36
- 2 Gewehre G37
- 9 Gewehre G3

b) Waffen im Sinne des Waffengesetzes:
- 14 Kleinkaliber-Langwaffen
- 13 Pistolen P1
- 7 Pistolen P6
- 39 Pistolen P8
- 3 Pistolen P9
- 1 Pistole P229SL
- 2 Revolver S&W Mod. 49-1

Wieder aufgefunden wurden 48 Waffen. Über den Verbleib der übrigen Waffen liegen keine Erkenntnisse vor.“

zu Frage 6
Von staatlicher Seite gibt es Aufbewahrungsvorschriften zum sicheren Verwahren von Waffen. Die gelten auch für Behörden. Inwieweit diese Vorschriften tatsächlich eingehalten werden, kann ich Ihnen im Einzelnen nicht sagen.

Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Fragen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff