Harald Wolf
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DIE LINKE
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Frage von Sabine W. •

Frage an Harald Wolf von Sabine W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wolf,

Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass der Berliner Senat versäumt hat, Einfluss auf die eklatant steigenden Mieterhöhungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu nehmen?

Besonders problematisch wird es für die Älteren, die Frau von der Leyen (scherzhaft?) Gewinner des Aufschwungs nennt.

Was werden Sie konkret in dieser Sache tun?

i.A. der "Gewinner"
S. Will

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Frau Will,

Habe Sie vielen Dank für ihre Frage.

Die Linke weisst in der Koalition bereits seit 2008 auf die sich zuspitzende Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt hin. Leider konnten wir uns hier mit der SPD bisher nicht einigen, da dort überwiegend die Auffassung vertreten wurde und teilweise noch wird, der Wohnungsmarkt sei entspannt.
Ich habe erst jüngst deutlich gemacht, daß eine aktive und wirksame Wohnungspolitik für die Linke ein Kernthema bei möglichen Koalitionsverhandlungen sein wird und dafür auch konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt.

DIE LINKE Berlin fordert:
Städtische Wohnungsbaugesellschaften stärken Wir wollen eine Neuorientierung der Wohnungs- und Mietenpolitik, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zur Kenntnis nimmt und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten in der ganzen Stadt sichert. Der Verdrängung einkommenschwächerer Schichten muß entgegengearbeitet werden. Die Hälfte der neuen Wohnungen soll durch die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften errichtet werden. Damit werden die landeseigenen Unternehmen nach langer Zeit wieder bauen. Zu Beginn der ersten rot-roten Koalition 2001 befanden sich die städtischen Gesellschaften in einem wirtschaftlich schwierigen Zustand. Deren Sanierung ist auch Erfolg der rot-roten Regierungsarbeit! Um Wohnungsneubau im angestrebten Umfang durchführen zu können, schlagen wir eine Stärkung der Eigenkapitalbasis der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften um 100 Millionen Euro vor. Dies kann durch einen Verzicht auf Gewinnausschüttung an das Land erzielt werden und durch einen teilweisen Verzicht auf die Rückzahlung von Aufwendungssdarlehen aus dem sozialen Wohnungsbau der Vergangenheit. Soweit für Wohnungsneubau geeignet, sollen den städtischen Gesellschaften landeseigene Grundstücke zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug verpflichten sich die Wohnungsunternehmen, für einen Teil der Neubauwohnungen und frei werdende Bestandswohnungen Belegungs- und Mietpreisbindungen zu garantieren.
Durch Neubau und Ankäufe soll der kommunale Wohnungsbestand deutlich erhöht werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob es wohnungspolitisch sinnvoll ist, Fonds anzukaufen oder rückzukaufen. in denen die städtischen Unternehmen Anteile haben. Grob geschätzt könnten auf diese Weise bis zu 27.000 Wohnungen in den städtischen Besitz übergehen.

Gleichzeitig sollen sich die städtischen Gesellschaften bemühen, Wohnungsbestände des alten sog. "sozialen Wohnungsbaus" die aus der Anschlussförderung herausgefallen sind, gezielt nach stadträumlichen Bedarf zu erwerben. Dies gilt insbesondere für nach Wegfall der Anschlußförderung insolvent gewordene Objekte. Anstelle der horrend hohen Kostenmieten würde diese Bestände dann unter das normale Mietrecht fallen und die Mieten dürften höchstens das Niveau des Mietspiegels erreichen. Der Erwerb muß so erfolgen, dass eine kostendeckende Bewirtschaftung möglich wird.

Um eine soziale Wohnungspolitik zu garantieren, sollen den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vom Gesellschafter, dem Land Berlin, klare und einheitliche Vorgaben gemacht und Ziele dauerhaft und verlässlich vereinbart werden, ohne jedoch dabei in das operative Geschäft einzugreifen. Ein wesentliches Ziel muß sein, Mieterinnen und Mietern mit niedrigem und mittlerem Einkommen ein preisgünstiges Wohnungsangebot bereitzustellen.

Möglichkeiten des Wohnungs- und Städtebaurechts ausschöpfen
- Kündigungsschutz
Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung zehn Jahre betragen und für das gesamte Stadtgebiet gelten. Die LINKE hält an zehn Jahren Kündigungsschutz fest, weil das Bundesrecht (§ 577a Abs. 2 BGB) dies ausdrücklich ermöglicht. Nur eine Kündigungsbeschränkung mit dieser Frist kann eine ausreichende Schutzwirkung für Mieterinnen und Mieter gegenüber dem Erwerber entfalten.
- Milieuschutzgebiete ausweiten
DIE LINKE tritt dafür ein, dass Milieuschutzgebiete in Berlin dort erlassen werden, wo eine zweite Welle der Sanierung in Form einer Luxussanierung droht. Das Milieuschutzgebiet ist ein bewährtes und wirksames Instrument, um die soziale Struktur der Bewohnerschaft zu erhalten.
- Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen beschränken
Durch eine Rechtsverordnung sollen die Bezirke ermächtigt werden, in Milieuschutzgebieten einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzuführen (§ 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB: Die Landesregierungen werden ermächtigt, für die Grundstücke in Gebieten einer Satzung nach Satz 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen, dass die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum […] an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, nicht ohne Genehmigung erfolgen darf.)
Damit soll der Spekulation mit Mietwohnungen der Boden entzogen werden. Gesetzlich gibt das Städtebaurecht eine solche Regelung her. Das Land Berlin und die Bezirke müssen nur Gebrauch davon machen. Es gibt in den Milieuschutzgebieten (Erhaltungsgebiete nach §172 BauGB) ein Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB) und die Abwendung des Vorkaufsrechts (§ 27 BauGB) durch Abwendungsverträge. In diesen Verträgen wird der Verzicht auf Eigenbedarf und die Bindung der Neuvermietung an Einkommensgrenzen festgehalten.
Auf der Landesebene ist ein Fonds vorzuhalten, mit dem das Land erforderlichenfalls Wohngebäude auf dem Wege des Vorkaufsrechts in den vom BauGB § 24 definierten Gebieten erwerben kann..
- Endlich ein Verbot gegen Zweckentfremdung erlassen
Die LINKE setzt sich für die schnellstmögliche Einführung einer landesgesetzlichen Regelung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum ein. Damit soll insbesondere in der Innenstadt die Umnutzung von Wohnungen für gewerbliche Zwecke unterbunden und dem gewerblichen Ferienwohnungsbetrieb begegnet werden.
Derzeit findet in Größenordnungen die Umwandlung von Mietwohnungen in (meist gewerblich organisierte) Ferienwohnungen statt. Die Zahl der Ferienwohnungen in Berlin kann nur geschätzt werden. Die Schätzungen bewegen um eine Zahl von 10.000 bis 15.000 Wohnungen mit einer Konzentration auf den Innenstadtbereich. Damit stehen den Wohnungssuchenden in einer nicht unerheblichen Größenordnung Wohnungen zum dauerhaften Wohnen nicht mehr zur Verfügung. Das Angebot an dauerhaft zu mietenden Wohnungen verknappt sich in einem durch steigende Nachfrage geprägten Mietenmarkt dadurch noch zusätzlich und verschärft die angespannte Situation. Deshalb fordern wir ein gesetzliches Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Die rechtliche Grundlage für ein Zweckentfremdungsverbot liegt vor, da sich das Verbot sich nicht auf die gesamte Stadtfläche beziehen muss. Dort, wo der Leerstand unter 3% liegt, insbesondere in einigen Innenstadtbezirken wie Mitte oder Friedrichshain-Kreuzberg, könnte das Verbot der Zweckentfremdung sofort rechtssicher erlassen werden.

Mietrecht ist Bundesrecht

Von der derzeitigen politischen Konstellation auf Bundesebene kann man keine Verbesserungen der Rechte für Mieterinnen und Mieter erwarten - im Gegenteil, es drohen massive Verschlechterungen. Die LINKE setzt sich auf Bundesebene dafür ein
- die Spielräume für allgemeine Mieterhöhungen zu verringern, indem die Kappungsgrenzen von 20 auf 15 Prozent gesenkt und der Zeitraum, in dem die Miete sich um diesen Betrag erhöhen darf, von drei auf vier Jahre verlängert wird.
- die Umlagehöhe der Kosten bei Modernisierungen auf die Miete zu reduzieren. Statt bisher elf sollen künftig maximal neun Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden
- eine bundesrechtliche Ermächtigung für Gemeinden zu schaffen, damit diese im Falle von Störungen bei der ausreichenden Wohnraumversorgung zu angemessenen Bedingungen Mietobergrenzen einführen können. Eine Mietpreisüberhöhung mindestens 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete kann mit dem Wirtschaftsstrafgesetz unterbunden werden. Hierfür muss aber der Nachweis erbracht werden, dass in der Kommune ein geringes Angebot vorliegt. Dies gilt derzeit für Berlin (noch) nicht. Eine kleinräumlichere Aufteilung nach Bezirken ist nach dem Gesetz nicht möglich. DIE LINKE fordert, das Wirtschaftstrafgesetz auch für Teile einer Kommune (Bezirke) anwenden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Wolf