
(...) Von zentraler Bedeutung ist für mich, dass die Betroffenen sich ärztlich beraten lassen, bevor sie eine Patientenverfügung errichten. Nur wer über Krankheitsstadien und Behandlungsmöglichkeiten informiert ist, kann wirklich selbstbestimmt entscheiden, welche Behandlung er wünscht und welche nicht. (...)