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Harald Terpe
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Frage von Theo P. •

Frage an Harald Terpe von Theo P. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Terpe,

Wie ich den Medien entnehmen konnte, haben Sie sich dafür eingesetzt, das Cannabismedizinalblüten durch die Kasse bezahlt werden sollen.
Erstenmal stimmt mich das froh, da meine Frau zu der ausgewählten Personengruppe gehört.
Sie ist austherapierte Schmerzpatientin, hat Pflegestufe 1, 80% GdB mit "G".
Zudem ist sie eine von ca. 1020 Patienten, die die Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Medizinalblüten aus der Apotheke hat. Allerdings hat sie einen Monatsbedarf von 90 Gramm. In der Apotheke kosten 5 Gramm 63€, also muss sie ca. 1200€ jeden Monat auf den Tisch legen, damit sie schmerzfrei ist.
Welcher Hausarzt hat ein Budget von ca. 1200€ für einen Patienten? Der Hausarzt meiner Frau auf keinen Fall.
Jeder Arzt den wir dazu befragt haben, hat Angst, dass er auf Grund des hohen Budgets später in Regress genommen wird / werden kann.
Gibt es dazu schon eine Lösung?

Mit freundlichen Grüßen

Theo

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pimpertz,

wie Sie richtig erkannt haben, fällt nach den Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung die Verschreibung cannabishaltiger Arzneimittel, getrockneter Cannabisblüten und Extrakte unter die sogenannte arztgruppenspezifische fallbezogene Richtgröße des verschreibenden Arztes oder der verschreibenden Ärztin. Werden die Richtgrößen überschritten, so kann die Ärztin oder der Arzt aufgrund des Verordnungsverhaltens in Regress dafür genommen werden.

Insbesondere getrocknete Cannabisblüten sind in ihrer Verschreibung im Vergleich zu manchen anderen Arzneimitteln teurer, so dass die Richtgrößen insbesondere bei der Behandlung mehrerer Cannabispatientinnen und -patienten eventuell schneller überschritten werden können. Die Preise für getrocknete Cannabisblüten werden durch die Cannabisagentur festgelegt, dadurch lässt sich bisher noch nicht abschätzen, wie günstig oder teuer die Cannabisblüten für eine medizinische Behandlung künftig sein werden. Auch in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit zum Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurde diese Problematik angemerkt, die Auswirkungen auf die Versorgung von Versicherten mit Cannabis als Medizin haben könnte. Für eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, ist es auch wichtig, dass sich Ärztinnen und Ärzte auf diese Form der Behandlung spezialisieren können. Dies darf im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht durch Richtgrößen erschwert oder sogar verhindert werden.

In einer Kleinen Anfrage zum Gesetzentwurf Cannabis als Medizin hat die grüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu befragt, ob die Bundesregierung die Versorgung mit Cannabis als Medizin gefährdet sieht, da medizinisches Cannabis nicht als Praxisbesonderheit vorgesehen ist, um auf die Problematik aufmerksam zu machen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Versorgung mit Cannabis als Medizin": http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808953.pdf ). Welche Leistungen nicht in das Regelleistungsvolumen der Ärztin oder des Arztes fallen, entscheiden die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbände der Gesetzlichen Krankenkassen. Eine Regelung, die Cannabis als Medizin von den Richtgrößen ausnimmt, ist vom Gesetzgeber daher nicht möglich, sondern liegt im Bereich der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens.

Versorgungslücken müssen im Interesse der Patientinnen und Patienten, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, geschlossen werden. Die Auswirkungen des Gesetzes wird die grüne Bundestagsfraktion aufmerksam begleiten und sich auch in der Zukunft weiter für das Thema Cannabis als Medizin einsetzen, um die Versorgung mit Cannabis als Medizin für Patientinnen und Patienten zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe

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