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Harald Leibrecht
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Frage von Thomas K. •

Frage an Harald Leibrecht von Thomas K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Leibrecht,

mich würde ihre Meinung zu der Diskussion um ein verschärftes Gesetz zur Bestrafung von Abgeordnetenbestechung interessieren.
Wiese weigert sich die Koalition, sich mit diesem Thema zu beschäftigen - obwohl sogar der Vorsitzende des Ausschusses, Siegfried Kauder, der CDU angehört.
Das die Koalition den gemeinsamen Entwurf von Opposition und Ausschuss nicht diskutieren möchte, kann ich aus parteipolitischen Motivationen noch verstehen, aber warum ist Deutschland nicht in der Lage, die Antikorruptionskonvention der UN endlich zu ratifizieren?

Mit der erneuten Vertagung wird dieses Thema nicht mehr vor der Wahl behandelt - und damit mindestens auf Anfang 2014 verschoben.

Wie denken Sie darüber?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kramer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kramer,

Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Sie sprechen darin ein Thema an, welches in letzter Zeit viele Gemüter bewegte. Zunächst könnte der Eindruck entstehen, dass Deutschland durch die bisher nicht erfolgte Ratifikation der UN-Antikorruptionskonvention im Bereich der Korruptionsbekämpfung hinter andere Staaten zurückfällt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Lassen Sie mich erklären, wie ich zu dieser Annahme komme.

Ich unterstütze grundsätzlich die Forderung nach mehr Transparenz. Die Wählerinnen und Wähler wollen wissen, wen sie wählen. Sie haben ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, für was sich die Abgeordneten neben der Wahrnehmung ihres Mandats einsetzen und ob diese Tätigkeiten möglicherweise im Konflikt zum Mandat stehen. Die Wählerinnen und Wähler brauchen bestimmte Grundinformationen über den politischen, beruflichen und persönlichen Hintergrund des Abgeordneten. Abgeordnete stehen in besonderer Weise unter öffentlicher Beobachtung und zu Recht müssen besondere Maßstäbe angelegt werden. Es hat sich jedoch bei allen Vorfällen der vergangenen Jahren, wo Abgeordnete durch tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten aufgefallen sind, gezeigt, dass die geltenden Verhaltensregeln ein breites Spektrum bieten, um diese Fälle angemessen zu erfassen. Kein Fehlverhalten eines Abgeordneten blieb ohne gravierende Konsequenzen. Darüber hinaus muss der Abgeordnete etwaige Vorwürfe gegen ihn stets in vollem Umfang vor der Öffentlichkeit rechtfertigen. Weiterhin gibt es keinen Grund, wegen des Fehlverhaltens einzelner Abgeordneter alle anderen unter Generalverdacht zu stellen.

Es zeigt sich also, dass die bestehenden Regelwerke in kritischen Fällen greifen. Nun ließe sich argumentieren, dass man durch die Ratifikation der UN-Antikorruptionskonvention ja zumindest einen symbolisches Zeichen setzen könnte.

Dies wirft jedoch Probleme bei der praktischen Umsetzung auf. Eine solche ist unter verfassungsrechtlichen und begrifflichen Gesichtspunkten problematisch. Zum einen garantiert Art. 38 des deutschen Grundgesetzes die freie Ausübung des Mandats durch den Abgeordneten. Dieser könnte durch einen neu zu kodifizierenden Straftatbestand beeinträchtigt werden. Das freie Mandat des Abgeordneten garantiert, dass der Mandatsträger in der Ausübung frei ist und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler entscheidet.

Weiterhin besteht das Problem des Begriffs des Amtsträgers. Man kann nicht ohne weiteres den Abgeordneten mit einem Amtsträger gleichsetzen. Die bereits seit langem andauernden Diskussionen über eine mögliche Ausgestaltung eines deutschen Umsetzungsgesetztes zeigen, dass man hier vor einer sehr schwierigen Aufgabe steht. Im Strafrecht herrscht in Deutschland das Bestimmtheitsgebot. Unter diesem Gesichtspunkt ist es sehr schwierig eine hinreichend konkreten deutschen Straftatbestand zu schaffen.

Insgesamt stehe ich der UN Antikorruptionskonvention positiv gegenüber. Die praktische Umsetzung wirft aber leider große Schwierigkeiten auf. Da die bestehenden Regelungen bereits greifen sehe ich in der bisherig nicht erfolgten Ratifikation aber keine Gefahr für die Bekämpfung von Bestechung in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Leibrecht, MdB