(...) Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wurde daher noch einmal intensiv mit den beteiligten Verbänden und Bundesländern erörtert, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Einschlussmöglichkeit wieder eingeführt werden sollte. Dabei hat sich die Mehrheit der Bundesländer in Übereinstimmung mit den Verkehrssicherheitsverbänden dafür ausgesprochen, dass die zweiradspezifische Ausbildung unverzichtbar ist. Da die Verordnung der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, war ein Einschluss der 125er Leichtkrafträder in die Fahrerlaubnisklasse B nicht durchsetzbar. (...)