(...) ich habe Ihnen ja in meiner Email vom 20. April 2016 auf diese Frage wie folgt geantwortet: "Gesetzgeberisch kann hier von Seiten des Bundes nichts unternommen werden, da Eingriffe der von Ihnen gewünschten Art nicht verfassungsgemäß wären. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben." (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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