(...) Im Ergebnis ist festzustellen, dass die deutsche Gerichtsbarkeit über Kriegsverbrechen der alliierten Streitkräfte nach wie vor ausgeschlossen ist. Kontrollratsgesetz Nr.4 - obzwar längst nicht mehr gültig - bildet daher (für den entsprechenden Zeitraum) bis heute die Basis für ein Verfahrenshindernis. (...)
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