
(...) Im Ergebnis ist festzustellen, dass die deutsche Gerichtsbarkeit über Kriegsverbrechen der alliierten Streitkräfte nach wie vor ausgeschlossen ist. Kontrollratsgesetz Nr.4 - obzwar längst nicht mehr gültig - bildet daher (für den entsprechenden Zeitraum) bis heute die Basis für ein Verfahrenshindernis. (...)