
(...) Über das Thema Schulwegkostenfreiheit kann man mit Recht unterschiedlicher Meinung sein. In der Tat erscheint es nur bedingt überzeugend, die Kostenerstattung in Bezug auf weiterführende Schulen erst ab einer Entfernung von über 3 km beginnen zu lassen. Auch drei Kilometer können zumal im Winter weit und beschwerlich sein, wenn sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad überwunden werden sollen. (...)