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Hans-Peter Uhl
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Frage von Markus H. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Markus H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich verfolge mit großem Unbehagen die Pläne zur Privatisierung der Deutschen Bahn.

Schon die Umwandlung der Bahn in eine AG war ein Fehler. Die Bahn konzentriert sich auf profitable Hochgeschwindigkeitsstrecken, aus dem (Inter-)Regionalverkehr zieht sie sich zurück; ich verweise nur darauf, dass der Bahnvorstand 210 von 308 bayerischen Bahnhöfen verkaufen will (SZ 14.02.07). Herr Mehdorn hat es außerdem mit seiner Expansion geschafft, die anfangs entschuldete DB AG wieder hoch zu verschulden.

Bei dem jetzt geplanten Modell hätte die DB AG weitgehende Verfügungsgewalt über das Netz. Also würden der Rückzug der Bahn aus der Fläche und die Verschuldung sich verstärken. Hinzu träten weitere negative Folgen, wie der Verkauf unter Wert oder die zukünftige hohe öffentliche Förderung trotz massivem Einflussverlust des Bundes.

Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass es durch verschiedene Betreiber zu einem Flickenteppich bei Tarifen und Fahrplan und entsprechendem Ticketchaos kommt; sogar Unglücke gehen auf die Fragmentierung des Betriebs (d.h. der Verantwortung für die Sicherheit) zurück. Auch hat sich dort ein landesweites Oligopol gebildet. Die langfristigen Folgen lassen sich in den USA sehen: nachdem dort das Bahnnetz vor einigen Jahrzehnten privatisiert wurde, entfällt heute nur noch ein verschwindend geringer Anteil des Personenverkehrs auf die Bahn.

Diese Folgen sind keineswegs Zufall, sondern ergeben sich zwangsläufig aus der Untauglichkeit des Bahnverkehrs für den Wettbewerb. Da dieser niemals auf der Schiene stattfinden kann, werden langfristige Betriebserlaubnisse, sprich: private Monopole erteilt. Die Folgen sind absehbar, gerade für jemanden, der auf die Vorteile von Wettbewerb setzt.

Ich bitte Sie deshalb dringend, sich gegen jede Form der Privatisierung der Deutschen Bahn und für eine Rückführung in eine öffentlich-rechtliche Rechtsform einzusetzen.

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen

Markus Henn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Henn,

grundsätzlich befürworte ich die Privatisierung von staatlichem Eigentum und staatlichen Aufgaben, soweit dies sinnvoll ist. Entscheidende Kriterien dafür sind meiner Meinung nach zum einen, dass die zuvor vom Staat ausgeführten Aufgaben weiterhin im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ordnungsgemäß erfüllt werden.

Zum anderen darf der Staat kein verlustreiches Geschäft mit einer Privatisierung machen. Natürlich kann man nicht immer den vollen Geldwert verlangen und erreichen, doch die Tendenz muss eindeutig stimmen. Weiterhin muss man bei einer Privatisierung die Folgekosten im Blick haben und sichergehen, dass die Staatskasse in Zukunft nicht belastet wird.

Die Privatisierung der DB AG halte ich für richtig und sinnvoll. Allerdings muss zuvor das Schienennetz vom Betrieb getrennt werden. Es kann nicht sein, dass der Staat die Breitstellung und Instandhaltung des Straßennetzes als eine öffentliche Aufgabe ansieht, das Schienennetz aber aus der staatlichen Hand gibt. Der Staat ist für die Bereitstellung der Infrastruktur zuständig und dazu gehört eindeutig auch das Schienennetz.

Was allerdings auf der Schiene angeboten wird, ist nicht mehr Aufgabe des Staates. Hier schadet so mancher Konkurrenzdruck auf die DB AG sicherlich nicht, um das Kundenangebot zu verbessern. Daher unterstütze ich die Privatisierung des Betriebes der DB AG und erhoffe mir auch mehr zusätzliche private Anbieter.

Eine volle Ablehnung der Privatisierung der DB AG wie Sie sie fordern, kann ich folglich nicht unterstützen. Im Ziel sind wir uns sicherlich einig, doch werden wir dieses meiner Meinung nach nur über den Weg einer teilweisen Privatisierung erreichen.

Der Fahrplan für die Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG steht. Die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen und der Bundesverkehrsminister haben sich auf die Eckpunkte und einen entsprechenden Antragsentwurf geeinigt. Auf dieser Basis kann die Bundesregierung bis Ende März 2007 ein Privatisierungsgesetz erarbeiten.

Erfreulicherweise ist es gelungen, die entscheidenden Anforderungen der Union an die Kapitalprivatisierung der DB AG festzuschreiben:
- Die Infrastrukturverantwortung des Bundes (Art. 87e Abs. 4 GG) wird auch nach einer Teilprivatisierung der DB AG umfassend gesichert. Private Investoren werden nicht an der Eisenbahninfrastruktur beteiligt.
- Die DB AG betreibt für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum diese Infrastruktur; sie muss dabei vertraglich bzw. gesetzlich vorgegebene Aufgaben zur Pflege des Netzes strikt einhalten.
- Zusätzliche Schulden und Risiken für den Bundeshaushalt werden ausgeschlossen.
- Diskriminierungsfreier Netzzugang und fairer Wettbewerb auf der Schiene werden gesichert. Dazu werden die Regulierungsinstrumente der Bundesnetzagentur fortentwickelt.
- Die Reversibilität der Entscheidung wird durch die Endschaftsregelung sichergestellt.
- Es wird sichergestellt, dass der konzerninterne Arbeitsmarkt der DB AG und das Beschäftigungsbündnis fortgeführt werden können.

Für CDU und CSU war immer klar: Deutschland braucht eine starke Bahn und ein erfolgreiches Unternehmen DB AG. Die Privatisierung leistet dazu einen Beitrag.
Gleichzeitig darf das vom Steuerzahler in über 100-jähriger Eisenbahngeschichte finanzierte Schienennetz nicht zum Renditeobjekt des Kapitalmarkts werden. Die Infrastrukturverantwortung des Bundes muss nach der Kapitalprivatisierung der DB AG ebenso gesichert sein wie das Wohl der Beschäftigten.
Für die Fortsetzung der Bahnreform in diesem Sinne sind die Weichen gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB