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Hans-Peter Uhl
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Frage von Axel R. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Axel R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr.Uhl,

in den letzten Tagen wird in den Nachrichten davon gesprochen, daß die zusätzlichen Mütterrenten, die nicht durch Rentenbeiträge erwirtschaftet wurden, und daher eine staatliche Leistung sind, nur durch die Beiträge der gesetzlich Versicherten aufgebracht werden sollen. Selbständige, Beamte und Abgeordnete kämen daher hierfür nicht auf. Wie kann es sein, daß die CDU/CSU so etwas unterstützt? dadurch muß ein Teil der Bevölkerung mit seinen Zwangsbeiträgen ein gesellschaftliches Problem lösen, während der Rest (auch Sie!) aus der Verantwortung genommen wird.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rose,

Sie übersehen, dass der Bund – aus allgemeinen Steuermitteln – jährlich hohe Milliardenbeträge an die Rentenkasse überweist. Insofern werden gesellschaftliche Aufgaben durchaus von den Steuerzahlern finanziert.

Dies ist allgemein bekannt und wird auch in den Medien immer wieder berichtet. Am 4.9.2013 war z.B. in der FAZ ein Artikel auf Seite 10 zu lesen mit der Überschrift „Rentenzuschuss treibt Bundesausgaben“. Zitat: „Mit dem Rentenzuschuss schließt der Bund die Finanzierungslücke zwischen den Einnahmen der Rentenkassen und dem Betrag, der tatsächlich an die Rentner ausgezahlt wird. Seit 1992 ist der Zuschuss um 49 Milliarden auf 81 Milliarden Euro im Jahr gestiegen. […] Im April 1998 führte die damalige Bundesregierung neben dem allgemeinen den zusätzlichen Bundeszuschuss ein, der seit 1999 um einen Erhöhungsbeitrag ergänzt wird. […] Der zusätzliche Bundeszuschuss finanziert sich über die Mehrwertsteuer; in den Erhöhungsbeitrag flössen die Einnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer zwischen 2000 und 2003. Seitdem orientiert sich der Beitrag wie der allgemeine Bundeszuschuss an der Lohnentwicklung. Seit 1999 kommt der Bund überdies für die Rentenbeiträge aus Kindererziehungszeiten auf. Das kostet zur Zeit rund 11 Milliarden Euro im Jahr.“

Der Bundeszuschuss zur Rente ist außerdem an den Beitragssatz gekoppelt. Wenn der Beitragssatz nicht gesenkt, sondern unverändert bei 18,9 Prozent belassen wird, um mit dem Geld Schritte gegen Altersarmut zu finanzieren, dann sinkt auch der Bundeszuschuss nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl