Antwort ausstehend von Hans-Peter Friedrich CSU
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(...) § 55 des Staatsvertrags über Rundfunk und Telemedien). Zu Recht wenden Sie ein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Selbstverständlich gelten Gesetze online wie offline. (...)
(...) Zwar kann ich nachvollziehen, dass Sie die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung im Internet kritisch hinterfragen. Doch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. (...)