(...) Bundesadler und Bundeswappen sind als Hoheitszeichen des Bundes besonders geschützt und stehen grundsätzlich nur den Bundesbehörden und amtlichen Zwecken zur Verfügung. Die Verwendung und Abbildung des Bundesadlers und Bundeswappens wird nicht amtlichen Stellen (Vereine, Verbände, Private, Betriebe) nur ausnahmsweise gestattet, und zwar dann, wenn ein Bundesinteresse gegeben ist bzw. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert. 

