
(...) Die hohe Anzahl von Klagen von Arbeitslosengeld-II-Beziehern finden weder ich noch die SPD erfreulich. Auch wenn die meisten Klagen noch vor einem Gerichtsurteil wieder zurückgezogen werden, zeigt es doch, dass es hier offenbar Verunsicherungen über die Auslegung einzelner Rechstbegriffe im Gesetz gibt. (...)