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Hans-Peter Bartels
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Frage von Günther P. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Günther P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag, Herr Dr. Bartels,

gestern ist Im Bundestag die Versorgung der Soldaten beschlossen worden, die nach ihrem Kriegseinsatz in Afghanistan mit einem PZBS zurückkehren.

Ich habe da einmal folgende Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Bartels:

Wer trägt diese Kosten und wie hoch werden diese Kosten pro Kalenderjahr eingeschätz ?

halten Sie es für richtig, dass hier eventuell der Steuerzahler wieder für Kosten aufkommen muss, die er nicht verursacht hat?

Was halten Sie von der Kostenübernahme nach dem Verursacherprinzip?

Mit freundlichen Grüssen

Günther Plate

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Plate,

haben Sie Dank für Ihre Fragen hinsichtlich des Umgangs mit posttraumatischen Störungen bei Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Beschäftigten der Bundeswehr.

Der Deutsche Bundestag hat am 12. Februar 2009 mit den Stimmen aller Fraktionen den von der SPD-Fraktion initiierten Koalitionsantrag "Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörungen stärken und weiterentwickeln" beschlossen (Drs.16/11882).

Leib und Leben der Angehörigen unserer Bundeswehr gilt es sowohl beim Dienst im Inland als auch in Auslandseinsätzen zu schützen. Dazu gehört ihre seelische Unversehrtheit.

Viele Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte verrichten ihren Dienst weit weg von Familien und Freunden. Dies bringt besondere körperliche und seelische Belastungen mit sich. Immer wieder kommt es bei Einsätzen zu traumatisierenden Situationen. Die darauf folgende Stressreaktion kann im weiteren Verlauf zur Entwicklung einer so genannten Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führen. Die mittel- und langfristigen Folgen davon können u.a. Depressionen, Gereiztheit, Verschlossenheit oder auch Suchtprobleme sein - bis hin zur Dienstunfähigkeit. Die Meldung von Betroffenen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Sie werden in vier Bundeswehrkrankenhäusern behandelt. Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit spezialisierten zivilen Ärzten und Einrichtungen. Damit hat die Bundeswehr gute Erfahrungen gemacht.

Dennoch sehen wir Handlungsbedarf. Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit dem o.g. Antrag aufgefordert, eine zentrale Ansprechstelle innerhalb der Gesundheitsdienste der Bundeswehr zu Hilfsangeboten und Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene und deren Angehörige zu schaffen. Weiterhin sollen psychosoziale Beratungsangebote innerhalb der Bundeswehr eingerichtet werden, die von PTBS-Betroffenen und ihren Angehörigen auch anonym und telefonisch in Anspruch genommen werden können.

Sie werden mir sicher zustimmen, dass es ohne Frage in der Verantwortung der Bundeswehr liegt, für das Wohl ihrer Beschäftigten Sorge zu tragen. Wenn jemand krank wird oder anderweitige Zuwendung benötigt, muß selbstverständlich geholfen werden. Die Kosten dürften, wenn die Regierung unserem Antrag folgt, minimal sein verglichen mit den Aufwendungen für die gegenwärtig notwendigen Bundeswehreinsätze und für die Bundeswehr insgesamt (diese allerdings machen heute mit rund 10 % einen nur noch halb so großen Anteil am Bundeshaushalt aus wie unsere Verteidigungskosten am Ende des Kalten Krieges mit 20 %).

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels