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Hans-Peter Bartels
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Frage von Marc V. •

Frage an Hans-Peter Bartels von Marc V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bartels,

in unserer heutigen Zeit gibt es diverse Formen des Zusammenlebens wie z.B. die Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften und Menschen die einfach miteinander zusammenleben ohne ein entsprechendes Rechtsinstitut eingegangen zu sein.

Mir ist unverständlich warum Eheleute, die keine Kinder haben und wo in der Regel beide Partner voll verdienen, steuerlich besser gestellt werden als ein Single oder eine eingetragenen Lebenspartnerschaft .

Das einzige Kriterium was eine steuerliche Besserstellung einer Lebensgemeinschaft (und zwar OHNE Rücksicht darauf ob sie auf einem Rechtsinstitut wie z.B. die Ehe beruht) aus meiner Sicht rechtfertigen würde währe das vorhanden sein von Kindern !

Wie sieht Ihre Meinung hierzu aus ?

Für Ihre Bemühungen besten Dank im voraus !

Mit freundlichen Grüßen

Marc Vollbrecht

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vollbrecht,

vielen Dank für Ihre Frage vom 30. Januar zum Thema Ehegattensplitting.

Aus dem Gebot des Artikels 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, folgt grundsätzlich, dass die Ehe gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden darf. In der rechtswissenschaftlichen Diskussion ist umstritten, in wie weit von diesem Gebot das Ehegattensplitting betroffen ist. Verfassungsrechtlich unstrittig ist allerdings, dass es irgendeine Form der steuerlichen Berücksichtigung der Ehe geben muss.

Darum setzte ich mich mit der SPD für die Umwandlung des bisherigen Ehegattensplittings in ein Realsplitting ein. Heute wird das Einkommen der Ehepartner zusammengezählt, dann halbiert und darauf die Steuer berechnet. Nach dem Vorschlag der SPD soll in Zukunft das auf den Partner übertragbare Einkommen auf 15.000 Euro begrenzt werden. Dies bedeutet vor allem für hohe Einkommen eine Abschmelzung des Splittingvorteils. Der eingesparte Betrag soll für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels