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Hans-Joachim Fuchtel
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Frage von Daniel L. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Daniel L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

in letzter Zeit sind die Preise für bestimmte Lebensmittel und Energie stark angestiegen.

Warum gibt es in Deutschland keine automatische und regelmäßige Anpassung des Tarifsystems im Einkommensteuerrecht mit Bindung an die Kaufkraftentwicklung, um versteckte Steuererhöhungen durch die sog. kalte Progression zu vermeiden?

In der Schweiz existieren gemäß Wikipedia.de rechtliche Bindungen des Gesetzgebers an einen periodischen Ausgleich der kalten Progression (Art. 128 Abs. 3 BV, Art. 39 DBG). Sobald die kumulierte Teuerung 7 Prozent über dem letzten Stand liegt, muss der Steuertarif angepasst sein.

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lachenmaier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lachenmeier,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 23.11.2007.

Der Preisanstieg für Lebensmittel und Energie trifft alle Bürger hart, auch diejenigen, die keine Einkommensteuer bezahlen. Es besteht also hier kein zwingender Zusammenhang.

In der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ist die Inflationsrate aber wieder stark gefallen und viele Preise sind rückläufig. Das macht sich im Supermarkt und an der Tankstelle bemerkbar.

Grundsätzlich kann der Staat in Preisbildungen am Markt schwerlich eingreifen, da wir sonst das System der Sozialen Marktwirtschaft verlassen.

Wenn es um die Steigerung der Kaufkraft geht, sind zuerst einmal die Tarifvertragsparteien gefordert, da diese Lohnerhöhungen aushandeln. Im Rahmen dieser Verhandlungen ist neben der Produktivität auch die Inflationsrate ein gewichtiger Faktor.

Im Unterschied zur Schweiz wird in Deutschland die "kalte Progression" dadurch bekämpft, dass der steuerliche Grundfreibetrag sukzessive erhöht wird. Steigen also die Preise in Deutschland, so steigt auch das steuerfreie Existenzminimum eines jeden Bürgers.

Ferner ist es Teil des Konjunkturpakets II, dass der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt wird rückwirkend zum 1. Januar 2009.

Als Haushaltspolitiker möchte ich aber auch erwähnen, dass nicht jede wünschenswerte Entlastung des Steuerzahlers finanzpolitisch machbar sein wird, denn der Staat braucht auch Geld für Investitionen und kann sich nicht maßlos verschulden. Man muss also hier immer verschiedene Aspekte ausbalancieren.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel, MdB