Portrait von Hans-Joachim Fuchtel
Hans-Joachim Fuchtel
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Joachim Fuchtel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gisela M. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Gisela M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

im September 2008 hatte MdB Markus Kurth die Bundesregierung gefragt, wie sie zu der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit steht, wonach volljährige Menschen mit Behinderungen, die sich im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer WfbM befinden, in der Regel an die ARGE verwiesen werden, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Das BMAS hatte noch im September 2008 mitgeteilt, dass es die Bundesagentur für Arbeit bitten wird, die Dienstanweisung zu § 8 SGB II dahingehend anzupassen, dass Teilnehmer am Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer WfbM nicht (!) an die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verwiesen werden, weil diese Personen als voll erwerbsgemindert anzusehen sind. Das BMAS wollte diese Rechtsauffassung auch der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe übersenden.

Wie stehen Sie dazu, dass auch heute - also vier Jahre später - immer noch Teilnehmer am Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich bewusst (!) an die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verwiesen werden?
Insbesondere hier in NRW ist diese Vorgehensweise deshalb als fragwürdig anzusehen, weil keine Tagesförderstätten existieren und diejenigen Menschen mit schwersten Behinderungen, die nicht in den Arbeitsprozess einer WfbM integriert werden können, trotzdem in die WfbM aufgenommen werden - und zwar in den sogenannten heilpädagogischen Bereich. Auch hier wird dann offiziell das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich durchlaufen - auch wenn von vornherein feststeht, dass wegen des Ausmaßes der Behinderung niemals eine Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann.
Auch diese Menschen werden in unserer Region regelmäßig als erwerbsfähig eingestuft und an die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verwiesen. Haben sie einfach Pech, weil sie in NRW leben, wo es keine Tagesförderstätten gibt, so dass zunächst alle (!) Menschen automatisch arbeitsfähig sein müssen?

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Maubach

Portrait von Hans-Joachim Fuchtel
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Maubach,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Behinderte Menschen, die - gleich in welchem Bundesland - in eine Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden, durchlaufen dort, wie gesetzlich vorgesehen, das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich. In diesem Fall besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder, wenn der Betroffene das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, ein Anspruch auf Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Entsprechend verweisen Sozialhilfeträger diejenigen Personen, die im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind und mit einer nach dem SGB II leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, an den SGB II-Träger.

Es ist daher nicht zu beanstanden, dass an den SGB II-Träger verwiesen wird, wenn der Anspruch gegen diesen besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Fuchtel MdB