
(...) Kommunen können seitdem selbst entscheiden, ob sie Brenntage in ihrer Gemeinde zulassen und wann diese an zwei Tagen im Jahr durchgeführt werden. (...) Ich gehe davon aus, dass die Gemeinden von der Möglichkeit, das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zuzulassen, angemessen und sorgfältig Gebrauch machen werden und dass das Wohl der Bürgerinnen und Bürger dabei nicht außer Acht gelassen wird. (...)