(...) ALG II-Bezieher sind – abgesehen von den o.a. Bedingungen – grundsätzlich pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung, falls für sie keine Familienversicherung möglich ist. Die pauschalierten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt allein der Träger der Grundsicherung. (...)
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