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Hans-Georg Faust
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Frage von Christian B. •

Frage an Hans-Georg Faust von Christian B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Dr. Faust

Wie Sie sicher schon mitbekommen haben wurde in diesem Frühjahr im Rahmen der Abschaffung der Gewichtsbesteuerung für schwere Geländewagen auch gleichzeitig die Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile abgeschafft. Diese zumeist technisch auf Transportern und leichteren LKW basierenden Fahrzeuge sollen nun ebenfalls nach Hubraum besteuert werden.

Das Gesetz ist dafür nun schon seit dem 01.05.05 in Kraft, nur zögern die Finanzämter noch mit der entsprechenden Umsetzung bei den Wohnmobilenb, verschicken aber natürlich die Steuerbescheide nach Gewicht nur noch unter Vorbehalt.

Für ein Wohnmobil kommen dabei teilweise tausend Euro und mehr Euro Steuern im Jahr zusammen, obwohl das Fahrzeug im Gegensatz zum einem PKW meist nur wenige hundert Kilometer im Jahr gefahren wird. Der baugleiche Transporter, der genauso wie ein PKW ein Vielfaches der Kilometerleistung eines Wohnmobils im Jahr erreicht, muss dennoch nur einen Bruchteil der Steuern bezahlen weil er weiterhin und wie die Wohnmobile bisher auch, nach zulässigem Gesamtgewicht veranlagt wird.

Auch bedenken sollte man, daß die Wohnmobile der deutschen Hersteller mit viel Personalaufwand überwiegend in Deutschland hergestellt werden und die Reiseziele der meisten Familien mit Wohnmobil sich ebenfalls in Deutschland befinden.

Bis zur Ankündigung der Steueränderung in diesem Frühjahr konnte der Markt der Wohnmobil- und Campingindustrie ein stetiges Wachstum aufweisen. In diesem Jahr hat es erstmalig einen Einbruch gegeben der nach Aussage der Hersteller, Händler und den Campingplatzbetreibern eindeutig eine Folge der drohenden Besteuerung der Fahrzeuge ist.

Ist es Ihrer Meinung nach gerecht eine Fahrzeugart die überwiegend von Familien mit Kindern und damit naturgemäss knappem Budget, ein paar wenige Wochen im Jahr genutzt wird mit einer Steuer derart zu belasten? Wie lässt sich dieses Problem aus Ihrer Sicht lösen?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Bode

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bode,

auf Antrag der rot-grünen Regierungskoalition wurde die Bundesregierung am 1. Juli 2004 - ohne Befassung der zuständigen Ausschüsse - im Bundestag aufgefordert, die Steuerbegünstigung zu beseitigen und den § 23 Abs. 6 a StVZO zum 1. Mai 2005 ersatzlos zu streichen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung beschlossen wurde, im Plenum des Bundestages massiv kritisiert (vgl. Plenarprotokoll vom 1. Juli 2004). Obwohl wir in der Sache - zumindest bezüglich der Geländewagen - durchaus gesprächsbereit waren, haben wir erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der konkreten Auswirkungen und der Reichweite der Steuerverschärfung gesehen und deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Wie sich nun zeigt, führt die Streichung des § 23 Abs. 6 a StVZO zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung auch bei Wohnmobilen. Dies war nicht Zweck der Neuregelung. Fast 400.000 Wohnmobilbesitzer müssen aufgrund dieses rot/grünen Schnellschusses seit 1. Mai 2005 nun mit einer unzumutbaren Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer rechnen. Zum Teil würde deren Kraftfahrzeugsteuer das Fünffache (!) der bisherigen Belastung betragen. Dieser handwerkliche Pfusch muss dringend beseitigt und eine maßvolle Besteuerung für Wohnmobilbesitzer auch künftig sichergestellt werden. Dies kann weder durch die geplante hubraumbezogene Kraftfahrzeug-Besteuerung noch durch die Rückkehr zur gewichtsbezogenen Kraftfahrzeug-Besteuerung erreicht werden. Bei einer hubraumbezogenen Besteuerung müssten beispielsweise Eigner von hubraumstarken Wohnmobilen soviel Steuern entrichten wie die Eigner großer Lastzüge. Die Relationen würden deutlich verletzt. Eine Rückkehr zur alten Regelung verbietet sich auch wegen europäischen Rechts, wonach die Grenzziehung von 2,8 Tonnen unzulässig ist.

Die CDU/CSU-Fraktion hat am 12. April 2005 einen Antrag verabschiedet und in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird,
- die getroffene Regelung und die daraus resultierende drastische Steuererhöhung für Wohnmobile zu überdenken und zu korrigieren und
- dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für eine angemessene, nicht unzumutbare belastende Besteuerung von Wohnmobilen zu unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Hans Georg Faust