(...) Nach § 13 dieses Gesetzes sind Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften des Gesetzes abgewichen wird, nichtig. Dies schließt aber nachträgliche einverständliche Vereinbarungen über eine Auflösung des Pachtverhältnisses nicht stets aus. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

