
(...) Leider ist es nicht so, daß ein Richter oder ein Gericht eine Gefährdungsprognose beurteilen muß, bevor daraus ausländerrechtliche Konsequenzen gezogen werden dürfen. Nur wenn es um Strafverfahren oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren geht, ist in der Regel ein Richtervorbehalt gesetzlich vorgesehen. (...)